13.11.2008 - 5.19 Bebauungsplan Nr. 8/01, Teil 1, Ortskern Boele/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Die Herren Erlmann und Meier erklären sich gemäß §§ 31,43 GO NRW i.V mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 02.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 02.05.2008 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1.Änderung liegt im Stadt­bezirk Hagen-Nord und umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße, der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland sowie der Ortsumgehung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1008&TOLFDNR=75442&selfaction=print