13.11.2008 - 5.15 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.02.1991 be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hammer schlägt vor,
dass die Zuschüsse als freiwillige Leistung erst dann auslaufen sollten, wenn
die Hauptschule Dahl aufgelöst werde.
Herr Dr. Schmidt erinnert daran, dass die Diskussion im
Zusammenhang mit der Aufhebung der Schulbezirke geführt werde und nicht in
Verbindung mit der Schulschließung stehen würde. Die seinerzeit eingerichtete Sonderlösung
Dahl müsse nach Auflösung der Schulbezirke nicht mehr zwingend in Anspruch
genommen werden. Die gesetzlichen Regelungen seien eindeutig.
Beschluss:
1.
Der Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme
der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige
Leistung wird aufgehoben. Die Schülerfahrkosten
werden nur noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der
Schülerfahrkostenverordnung übernommen.
2. Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.
