04.09.2008 - 5.25 Bebauungsplan Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt  Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 07.08.2008 als Satzung gemäß  §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 07.08.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage