04.09.2008 - 5.12 1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparka...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.   Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2007 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 8.893.104,43 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in Höhe von EUR 7.559.138,77 der Sicherheitsrücklage zugeführt und des Weiteren in Höhe von EUR 1.333.965,66 € (ausschüttungsfähiger Brutto-Anteil) an die Stadt Hagen zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

2.   Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand) wird Entlastung nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 25.06.2008.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen