04.09.2008 - 5.21 1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, so Frau Kingreen, sei der Abstand zum Wannebach aufgegeben worden, so dass Ihre Fraktion der Beschlussfassung nicht zustimmen werde.

 

Herr Grothe entkräftet die Aussage von Frau Kingreen dahingehend, dass der Abstand zum Wannebach lediglich an einer Stelle reduziert werde. Die Darstellung im Flächennutzungsplan umfasst zwar die Plangebietsgrenze des Wannebachs, jedoch werde auf dem Wannebach kein Gewerbegebiet realisiert.

 

Frau Priester-Büdenbender verweist auf den im Ratssaal aushängenden Plan, der deutlich mache, dass der Wannebach bei den Planungen berücksichtigt werde. Die SPD-Fraktion werde dem Vorhaben zustimmen.

 

Herr Thielmann entgegnet gegenüber Frau Kingreen, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahme Arbeitsplätze in Hagen geschaffen und die FDP-Fraktion aus diesem Grund dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde.

 

Herr Erlmann merkt an, dass die Pattsituation im Umweltausschuss durch die nicht eindeutige Klärung der in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Kompensation entstanden sei.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

Zu 1:)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Auf­hebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.

 

Zu 2.)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Gel­tungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fas­sung einzu­leiten.

 

Zu 3.)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach dem Beschluss zur Einleitung des Ver­fahrens die Bürgeranhörung durchgeführt. Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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