04.09.2008 - 5.21 1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen,
so Frau Kingreen, sei der Abstand zum Wannebach aufgegeben worden, so
dass Ihre Fraktion der Beschlussfassung nicht zustimmen werde.
Herr Grothe entkräftet die Aussage von Frau Kingreen dahingehend, dass der
Abstand zum Wannebach lediglich an einer Stelle reduziert werde. Die
Darstellung im Flächennutzungsplan umfasst zwar die Plangebietsgrenze des
Wannebachs, jedoch werde auf dem Wannebach kein Gewerbegebiet realisiert.
Frau Priester-Büdenbender verweist auf den im Ratssaal aushängenden Plan,
der deutlich mache, dass der Wannebach bei den Planungen berücksichtigt werde.
Die SPD-Fraktion werde dem Vorhaben zustimmen.
Herr Thielmann entgegnet gegenüber Frau Kingreen, dass mit der Umsetzung dieser
Maßnahme Arbeitsplätze in Hagen geschaffen und die FDP-Fraktion aus diesem
Grund dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde.
Herr Erlmann merkt an, dass die Pattsituation im Umweltausschuss durch die nicht eindeutige
Klärung der in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Kompensation entstanden
sei.
Hinweis des Schriftführers: Herr Meier
erklärt sich gemäß §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates
für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Zu 1:)
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Aufhebung des
zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.
Zu 2.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Zu 3.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen
Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk
Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg,
Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1, Flurstücke
82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach
dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens die Bürgeranhörung durchgeführt.
Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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176,6 kB
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