04.09.2008 - 5.20 Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für Herrn Thielmann stellt sich die
Aufstellung eines Lärmaktionsplans als freiwillige Aufgabe der Verwaltung dar,
die nicht durch eine EU Richtlinie festgeschrieben sei. Lediglich mathematische
Modellberechnungen hätten dazugeführt, dass durch diese Aufgabe weitere
Arbeitskraft der Verwaltung gebunden werde. Die FDP-Fraktion werde lediglich
den Punkt 1 des Beschlussvorschlages mitbeschließen und den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis nehmen.
Herr Oberste-Berghaus beantragt, dass in dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung die Punkte 2 und 3 ersatzlos gestrichen werden.
Herr Asbeck entgegnet gegenüber Herr Thielmann, dass auf Nachfrage im Stadtentwicklungsausschuss
die Verwaltung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sei.
Ärgerlich sei die in diesem Zusammenhang erhebliche Bindung von Verwaltungskraft,
die dem Ziel der Reduzierung von Aufgaben und des Personals innerhalb der
Verwaltung widersprechen würde.
Frau Priester-Büdenbender verweist auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage,
wonach die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes als Pflichtaufgabe der Kommune
anzusehen ist.
Herr Sondermeyer merkt an, dass die Menschen an den hoch
belasteten Straßen mit der entsprechenden Lärmproblematik geschützt werden müssten.
Frau Kingreen unterstützt die Ausführungen von Herrn Sondermeyer dahingehend,
dass ein frühzeitiges Tätigwerden in dieser Angelegenheit sinnvoller gewesen
wäre. In diesem Zusammenhang erinnert Frau Kingreen an eine
durchgeführte Befragung zur Lärmakustik in Hagen, die sich im Ergebnis negativ
dargestellt habe. Der Lärmbegrenzung und Luftreinhaltung sollte eine Priorität
eingeräumt werden.
Herr Meier befürchtet, dass die mit dem Lärmaktionsplan verbundenen Auflagen, den
Investitionsbedarf der Hauseigentümer um ein Vielfaches steigern werde. Die
damit verbundenen Kosten und Aufwendungen seien von den Wohn- und
Hauseigentümern nur schwer finanzierbar, so dass der Leerzug einzelner Immobilien
in den belastenden Bereichen beschleunigt werde.
Herr Grothe bestätigt, dass es sich bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes um
eine Pflichtaufgabe handeln würde. Die Verwaltung werde bei der Aufstellung des
Planes versuchen, bestimmte Erfahrungswerte von den benachbarten Städten mit
einfließen zu lassen.
Frau Kingreen erinnert an eine in Hagen durchgeführte Befragung zur Lärmakustik in
Hagen, die sich im Ergebnis nicht so positiv dargestellt habe. Der
Lärmbegrenzung und Luftreinhaltung sollte eine Priorität eingeräumt werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt zunächst über den Antrag von Herrn
Oberste-Berghaus mit folgendem Ergebnis abstimmen:
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt. |
Im Anschluss lässt Herr Oberbürgermeister
Demnitz zunächst über Punkt 1 und danach über die Punkte 2 und 3 des
Beschlussvorschlages der Verwaltung getrennt abstimmen.
Dagegen bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung in Hagen wird zur Kenntnis genommen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |
- Die Verwaltung wird mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum ersten Quartal 2009 beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
01.09.2009
Die Nacherfassung der
nicht kartierten Straßenabschnitte ist erfolgt und dem Rat zur Kenntnis gegeben
worden. Er erfolgt nun die Bürgerbeteiligung.
17.03.2010
Nach der Bürgerbeteiligung
wird derzeit die endgültige Fassung des Lärmaktionsplanes erarbeitet. Mit dem
Abschluss ist nach der Sommerpause zu rechnen.
06.10.2010
Die entsprechende Vorlage
wird für die Ratssitzung im Dezember vorbereitet.
Das Land hat für die
Realisierung einen Termin bis zum 15.12.2010 gesetzt.
22.11.2010
Durch Vorlage 0987/2010
erledigt.
