19.06.2008 - 5.28 Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 19.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt beschließt die Teilung des FNP–Änderungsverfahrens
Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung – 1. Teilabschnitt zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst die Bereiche „nördlicher Teilbereich
„A“ und südlicher Teilbereich „A“.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich der
„Varta–Insel“.
Geltungsbereich:
- Nördlicher
Teilbereich „A“: Das Plangebiet umfasst den Bereich der im
gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinterfahrung nördlich der Bahnlinie
entlang der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss
an die Nordumgehung Haspe im Westen.
- Südlicher
Teilbereich „A“: In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet
den Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der
Wehringhauser Straße im Süden.
- Teilbereich
„B“: Das Plangebiet umfasst den Bereich der
„Varta-Insel“ zwischen der Bahnlinie im Norden und der Ennepe
im Süden.
Zu b):
Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu
diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung
– 1. Teilabschnitt, Teilbereich „A“ zum FNP der Stadt Hagen
nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zu der 87. Teiländerung des
FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht vom 30.07.2007,
welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift
ist.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal 2008 angestrebt.
Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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527,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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452,1 kB
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