19.06.2008 - 5.34 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535) Teil 1, - Ortskern...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gem. §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsver­fahrens des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, - Ortskern Boele / Hilgenland – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Zu c)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB einschl. der Begründung vom 02.05.2005 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Nie­derschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland -, 1. Änderung nach § 13 BauGB im Stadt­teil Boele umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes (Pläne zum Grünordnungsplan) sind von der Änderung nicht betroffen und nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens.

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung nach den Sommer­ferien, im IV.Quartal 2008 der Satzungsbeschluss zum Änderungsverfahren gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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