19.06.2008 - 5.33 Bebauungsplan Nr. 3/08 (599) - Neuordnung Berei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/08 (599) Neuordnung Bereich Bahnhof Hohenlimburg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Straßenverkehrsfläche der Bahnstraße zwischen Lohmannstraße und Langenkampstraße sowie die östlich angrenzenden Flächen bis zur neuen Brücke Langenkampstraße und die südlich angrenzenden Eisenbahnflächen bis einschließlich Bahnübergang Herrenstraße. Im Geltungsbereich befinden sich das städtische Parkhaus, der Bahnhof Hohenlimburg mit Empfangsgebäude, Bahnsteig und einem Pavillongebäude an der Bahnstraße.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlegung des Planes in 2008 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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