19.06.2008 - 5.41 Luftreinhalteplan Hagen 2008
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.41
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 19.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Asbeck bittet um Beantwortung, der im Stadtentwicklungsausschuss gestellten Frage
zum Verhältnis zwischen dem Luftreinhalteplan und dem LKW Routenkonzept.
Herr Dr. Bleicher erinnert daran, dass die Bezirksregierung
Arnsberg dazu verpflichtet wäre, den Luftreinhalteplan zum 01.10.2008 in Kraft
zu setzten. Vor dem Inkrafttreten müsste noch eine weitreichende
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen werden. Der wesentliche Unterschied
zwischen der Umweltzone und dem LKW Routenkonzept bestehe darin, dass die
Umweltzone schadstoffbezogen sei und die LKW Entlastungszone an das Gewicht der
Fahrzeuge anknüpfen würde. Je nach Größe des Fahrzeuges dürften diese LKW`s
nicht in die Entlastungszone einfahren. Sollte eine Umweltzone eingeführt
werden, so bestehe die Verpflichtung für die entsprechenden LKW´s eine Umleitungsstrecke
bereitzuhalten.
Herr Meier bezieht sich in seiner Argumentation darauf, dass viele LKW Fahrzeuge
der örtlichen Spediteure die vorgegebenen Schadstoffklassen bereits erfüllen
würden. Es stelle sich die Frage, ob bei der Einrichtung einer Umweltzone der
LkW Verkehr reibungsloser ablaufe werde.
Herr Hammer erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese den
Luftreinhalteplan ablehnen werden. Die zu erwartenden Immissionswerte seien
durch die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen nicht zu kompensieren. Die
Umleitung des Schwerlastverkehrs durch dichte Wohnbebauung sei nicht sinnvoll. Dieser
werde aufgrund der jetzt schon erfüllten Schadstoffklassen auch weiterhin durch
die Innenstädte, trotz Einrichtung einer Umweltzone, fahren können. Die
geplante Bahnhofshinterfahrung sei für den gesamten überregionalen Verkehr von
besonderer Bedeutung, um einen wesentlichen Beitrag zu Luftreinhaltung zu
leisten.
Frau Priester-Büdenbender vertritt die Meinung, dass die Realisierung der Bahnhofshinterfahrung
nur sinnvoll im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan sei. Die anderen im
Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen seien ebenfalls ein wesentlicher
Bestandteil, um der Feinstaubproblematik entgegenzutreten. Dem
Luftreinhalteplan sollte der Rat unter der Maßgabe zustimmen, dass die
Bahnhofshinterfahrung realisiert werde. Die Umweltzone sowie andere
weitergehende Maßnahmen seien ebenfalls noch Bestandteile des
Luftreinhalteplans und müssten möglicherweise berücksichtigt werden, wenn die Umsetzung
vorrangiger Maßnahmen scheitern würde. Frau Priester-Büdenbender bittet über
den Beschluss des Umweltausschusses abstimmen zu lassen.
Herr Ludwig erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese dem
Luftreinhalteplan nicht zustimmen werden. Bis auf die Bahnhofshinterfahrung
würde der Luftreinhalteplan keine geeigneten Maßnahmen enthalten, um die
Feinstaubproblematik in den Griff zu bekommen. Die Bahnhofshinterfahrung als
einzige geeignete Maßnahme werde nicht ausreichen, um die Schadstoffwerte in
dem gewünschten Ausmaß zu reduzieren. Sinnvoll sei die Umleitung des
Schwerlastverkehrs direkt bei der Abfahrt von den Autobahnen. Einige Vorgaben
des Landes, die die Einrichtung einer Umweltzone Hagen verhindern würden, seien
nicht bindend. Bis auf das rechtlich absolut Unabweisbare, trage die
Umweltverwaltung nichts gegen die zunehmende Luftbelastung bei.
Herr Dr. Bleicher stellt klar, dass der Luftreinhalteplan von der
Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt werde und somit die planaufstellende
Behörde sei. Diese habe eine Abwägung mit dem Träger öffentlicher Belange und
weiteren Beteiligten vorgenommen. Das LKW Routenkonzept enthalte Vorgaben, die
sich mit der vorzeitigen Umleitung des LKW Verkehrs von den Autobahnen
auseinandersetze. Der Luftreinhalteplan sei eine Empfehlung, solange keine
Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Das LKW Routenkonzept sei eine
Verpflichtung, wenn eine Überschreitung drohen würde. Dieses zweischrittige
Verfahren sei für die Bezirksregierung Arnsberg bindend. Die Umweltzone würde
auf der Grundlage der Kennzeichnungsverordnung, ein Durchfahrtsverbot für LKW´s
würde auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung erfolgen. Dort sei auch das
Instrumentarium von Ausnahmegenehmigungen geregelt.
Auf die Nachfrage von Herr Oberbürgermeister
Demnitz, ob sich die Beschlussfassung des Umweltausschusses nicht
widersprechen würde, antwortet Herr Dr. Bleicher, dass die
Bahnhofshinterfahrung im Luftreinhalteplan enthalten sei. Sollte diese Maßnahme
nicht realisiert werden, so bestehe für die Bezirksregierung die Verpflichtung,
erneut eine Änderung des Luftreinhalteplans vorzunehmen und den
Luftreinhalteplan anzupassen.
Auf die Anmerkung von Frau Kingreen
bezüglich des Nichtausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs, teilt Herr
Dr. Bleicher mit, dass sich die Formulierung auf die Möglichkeiten der
Hagener Straßenbahn AG beziehen würde. Nach der Diskussion im Umweltausschuss
habe er ein Gespräch mit der Bezirksregierung geführt, dass dieser Konflikt
zwischen dem Sparpaket und Luftreinhalteplan ggf. mit einer anderen Formulierung
im Luftreinhalteplan gelöst werden müsste.
Herr Dr. Ramrath bezieht sich auf die in sich widersprechenden
Zeitschienen in den Beschlusselementen des Umweltausschusses. Demnach könnte
der Luftreinhalteplan nicht rechtskräftig in Kraft treten, bis die
Bahnhofshinterfahrung fertig gestellt werde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz äußert seine Bedenken hinsichtlich der
Abstimmung zum Beschluss des Umweltausschusses und lässt getrennt über die
einzelnen Beschlusspunkte abstimmen.
Beschluss:
1. Der
Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung im Hinblick auf die verkehrlichen Maßnahmen das Einvernehmen i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG
zu erklären.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
3. Der Rat stimmt der Vorlage nur unter
der Prämisse zu, dass die Bahnhofshinterfahung
gebaut wird, da ansonsten der Luftreinhalteplan ad absurdum geführt würde.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
4. Der Rat beschließt, dass die 18 Punkte
des Luftreinhalteplans zügig umgesetzt
werden und die erforderlichen Gelder dafür freigegeben werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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