06.03.2008 - 5.30 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinke stellt die als Anlage 10 beigefügten Fragen, die der Niederschrift beigefügt sind.

 

Herr Grothe sichert eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese, beide Verwaltungsvorlagen zur Bebauung am Ergster Weg ablehnen werde.

 

Frau Kingreen verweist auf einen Artikel in der Westfälischen Rundschau zum aktuellen Bauboom. Die Stadt Hagen werde im Zusammenhang mit den unnötigen Flächenverbrauch an vorderster Stelle genannt. Es stelle sich die Frage, inwieweit eine Bebauung an dieser Stelle sinnvoll erscheint.

 

Herr Schulz erklärt für die Republikaner, dass diese gegen die Verwaltungsvorlagen stimmen werden.

 

Herr Thielmann bestätigt für die FDP-Fraktion, dass diese der Bebauung an dieser Stelle zustimmen werde und weist die in den Medien dargestellten Vorwürfe der Bürgerinitiative Berchum zurück. Gegenüber Frau Kingreen erklärt Herr Thielmann, dass der Bedarf an Einfamilienhäusern nach wie vor bestehen würde.

 

Herr Erlmann geht auf die verkehrliche Belastung durch den Ziel- und Quellverkehr sowie auf eine in Berchum durchgeführte Verkehrszählung ein. Aufgrund der unterschiedlich dargestellten Auswertungen bittet Herr Erlmann um Vorlage eindeutiger Zahlen und Ergebnisse, um im weiteren Verfahren eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können. Darüber hinaus sollte die Verwaltung im weiteren Verfahren die Frage zur Umwidmung von reinem Wohngebiet in allgemeines Wohngebiet erklären können.

 

Herr Strüwer bedauert, dass die Meinungen der Beteiligten in dieser Angelegenheit trotz der im Vorfeld intensiv geführten Gespräche verhärtet sind und keine Einigung erzielt werden konnte. Aufgrund vorhandener rechtlicher Bedenken schlägt Herr Strüwer vor, den Bebauungsplan West einzuleiten, aber die Einleitung für den Bebauungsplan Nord zunächst zurückzustellen mit der Zielrichtung, zwischen der Berchumer Erschließungsgesellschaft und der Evangelischen Schülerarbeit Westfalen (ESW) zu einer Verständigung zu kommen.

 

Herr Jochen Weber stellt auf das bisherige Verfahren ab und merkt an, dass die verkehrliche Erschließung in Berchum in Hagen kein Einzelfall sei. Die Stadt habe für die Entwicklung bevorzugter Wohngegenden Sorge zu tragen. In einem Bebauungsplanverfahren werden alle rechtlich relevanten Rechtsprechungen berücksichtigt, so dass die Einleitungen für beide Bebauungspläne beschlossen werden könnten. Die SPD-Fraktion werde der Einleitung zur Bebauung am Ergster Weg zustimmen.

 

Herr Feste verweist auf die noch offenen Fragen aus der Bürgerversammlung in Berchum und vertritt die Meinung, dass die Argumente der Bürgerinitiative stichhaltiger seien als die der Verwaltung. Zwar sei die Herbeiführung eines gemeinsamen Konsenses sinnvoll, allerdings müssten seiner Auffassung nach zum jetzigen Zeitpunkt beide Bebauungspläne abgelehnt werden.

 

Herr Röspel vergleicht die Bebauung am Ergster Weg mit der Bebauung am Krähnocken, wonach eine Bebauung an diesen beiden Stellen für junge Familien notwendig sei. Es bestehe die Pflicht und die Notwendigkeit, Flächen die bebaubar sind zu bebauen, um der Entwicklung des demographischen Wandels entgegenzutreten.

 

Herr Asbeck hält eine Rückstellung der Einleitung der Bebauungspläne für nicht sinnvoll und erinnert in diesem Zusammenhang an die langwierigen bisher geführten Verhandlungen in dieser Angelegenheit. Im Laufe des Verfahrens könnten weitere Verhandlungsgespräche geführt werden, so dass die Einleitung der Bebauung beschlossen werden sollte.

 

Die Bürgerinnen und Bürger von Berchum, so Herr Ludwig, würden sich im Zusammenhang mit der Bebauung am Ergster Weg primär um den Erhalt der Bildungsstätte sorgen. Der Bebauung von Baulücken in Berchum würden die Anwohner eher zustimmen. Darüber hinaus werden im Laufe der nächsten Jahre bereits bestehende Einfamilienhäuser leer stehen, die von jungen Familien bewohnt werden könnten.

 

Frau Kingreen favorisiert gleichermaßen die Bebauung von Baulücken im Gegensatz zur Bebauung auf Grünflächen. Die landwirtschaftlichen Bedürfnisse sind in einem Abwägungsprozess ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Frau Priester-Büdenbender fasst zusammen, dass es lediglich um die Einleitung der Bebauungspläne gehen würde, wobei im weiteren Verfahren abzuklären sei, inwieweit eine Bebauung an dieser Stelle tatsächlich umgesetzt werden kann.

 

Herr Thielmann stellt auf die verkehrliche Situation am Boloh ab, die vergleichbar mit der Situation in Berchum sei. Der dort vorhandene Straßenverkehr werde ohne Probleme abgewickelt.

 

Herr Dr. Fischer lässt über die Vorlage der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg – Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 221 bis 224, 236 teilw., 256, 257, 799, 800.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer 2008 die öffentliche Auslegung beschlossen und durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen