06.03.2008 - 5.19 Förderprogramm Soziale Stadt:Integriertes Handl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.03.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Strüwer äußert im Namen des Jugendhilfeausschuss den Wunsch, dass im Begründungs-
und Handlungskonzept die Themenbereiche „Streetwork“,
„Maßnahmen zur Sicherung gegen Kindeswohlgefährdung“ und „
Aufsuchende Arbeit“ integriert werden. Die Verwaltung habe diesen
Vorschlag vor dem Hintergrund der sozialen Struktur unterstützt.
Herr Hammer beantragt die Aufstellung eines weiteren Finanzkonzeptes, indem die zusätzlichen
Steuereinnahmen dargestellt werden. Darüber hinaus sei eine Darstellung zum demographischen
Wandel unter Bezugnahme der Einwohneranzahl in Wehringhausen sinnvoll sowie eine
Aufstellung der mit diesem Projekt im Zusammenhang entstehenden Kosten (private
bzw. städtische Kosten).
Herr Röspel hält die Durchführung dieses Projektes in Wehringhausen für dringend erforderlich
und dankt der Bezirksvertretung Hagen-Mitte für die Bereitstellung des finanziellen
Anteils in Höhe von 20.000,-- Euro. Über den Umfang der Maßnahmen sowie den
Anteil an Investitionen müsse noch diskutiert werden. Darüber hinaus sei die Aufnahme
der Hagener Wohnungswirtschaft in dieses Programm sinnvoll, um sich weitere
finanzielle Beteiligungen nutzbar zu machen.
Herr Asbeck gibt die im Stadtentwicklungsausschuss kritisch geführte Diskussion bezüglich
der personellen Ausstattung zu diesem Projekt wieder.
Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass die Hagener Wohnungswirtschaft
bereits ein Hauptpartner sei und regelmäßig in diese Thematik mit einbezogen
werde. Die Projekte in Vorhalle und Altenhagen wurden in der gleichen
personellen Größenordnung ausgestattet, wobei zu berücksichtigen sei, dass die
Verwaltung Jahresanträge zu diesem Projekt stellen werde. Im Zusammenhang mit
den Jahresprogrammen werden sich Verwaltung und Politik über die Investitionen
zu diesem Programm, einer möglichen Co-Finanzierung sowie dem dazugehörigen Personaleinsatz
einigen können.
Hinsichtlich des Wortbeitrages von Herrn
Hammer erläutert Herr Dr. Schmidt die in der Verwaltungsvorlage
aufgeführte fiktive Rechnung zur Veranschaulichung der finanziellen
Auswirkungen einer integrierten Stadtteilentwicklung in Wehringhausen, die als Anlage 7 der Niederschrift beigefügt
ist.
Herr Dücker erwartet in den Verwaltungsvorlagen aus dem Sozialbereich zukünftig Vorschläge
zum Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie Ideen zur Öffnung weiterer
finanzieller Ressourcen. Die Erfahrungen und Erfolge aus den Stadtteilen Vorhalle
und Altenhagen sollten ausführlicher dargestellt werden. Die FDP-Fraktion werde
dieser Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass eine Verbesserung der sozialen
Struktur in bestimmten Bereichen nur sehr schwer messbar sei. Die fiktiven
Rechnungen zu den Parametern „Hartz IV“ und „Wegzug“
können zwar genau nachgewiesen werden, allerdings sind die positiven Ergebnisse
durch den Einsatz anderer Mittel nur vermutbar und nicht nachweisbar.
Herr Jochen Weber geht auf den Wortbeitrag von Herrn Strüwer
ein und sieht in dem Bereich der Kindeswohlgefährdung akuten Handlungsbedarf,
der von der Bewilligung des Programms nicht abhängig gemacht werden dürfte. Die
Umsetzung der Verwaltungsvorlage sei zwingend notwendig, dabei müssten die
angedachten investiven Maßnahmen nach Außen schnell sichtbar werden. Der
dadurch entstehende Mitnahmeeffekt werde auf die privaten Wohnungseigentümer
überspringen und diese motivieren, ihren entsprechenden Beitrag zu leisten. Herr
Jochen Weber mahnt dringend an, die Wohnungsbaugesellschaften regelmäßig zu
informieren und diese mit einzubinden.
Frau Machatschek erinnert an die Wichtigkeit, Hagen als soziale
Stadt in den Vordergrund zu stellen. Die Durchführung des Projektes sei erforderlich,
weil dieses von der Bevölkerung schon mit getragen werde.
Herr Meier merkt an, dass die Probleme städtebaulich allein nicht gelöst werden könnten.
Die soziale Förderung dieses Stadtteils unter Einbindung der dort ansässigen Bevölkerung
sei unabdingbar. Herr Meier regt die Benennung eines Ansprechpartners
für die Wohnungsbaugesellschaften an, um eine bessere Koordination zu
erreichen.
Herr Ludwig erinnert an die Bedeutung dieser Angelegenheit und verweist auf das vorliegende
Konzept. Der personelle Anteil sei im Verhältnis gesehen recht gering. Die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen werden der Verwaltungsvorlage zustimmen.
Herr Vaupel kann die zuvor dargestellten Erfolge aus den Stadtteilen von Vorhalle
und Altenhagen nicht bestätigen. Die Personalkosten ständen in keinem Vergleich
zum erreichten Ergebnis.
Herr Strüwer entgegnet gegenüber Herrn Vaupel, dass die Stadtteile Vorhalle und
Altenhagen durch die Durchführung der Programme eine neue Chance erhalten und
diese auch genutzt haben. Zwar könnte jede Maßnahme unterschiedlich bewertet
werden, aber in der Gesamtbetrachtung sei ein positives Ergebnis erzielt
worden. Erneuerungsprogramme in den einzelnen Stadtteilen seien bei den
heutigen finanziellen Lagen der Kommunen dringend erforderlich, um den
Eigenanteil zu reduzieren.
Herr Hammer zieht den zuvor gestellten Antrag zurück und bittet um eine schriftliche
Beantwortung.
Herr Riechel sieht in der Durchführung dieses Projektes eine Investition mit rentierlichem
Charakter. Durch eine solche Impulsinvestion des Landes könnten möglicherweise
Ausgaben reduziert und gleichzeitig eine Förderung im sozialen Bereich
erfolgen.
Herr Sondermeyer regt an, die freien Selbsthilfeorganisationen
mit in das Projekt einzubinden, um die Barrierefreiheit für Menschen mit
Behinderung sicherzustellen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.
3. Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.
4.
entfällt
5. Die Beschlüsse unter 1 – 3 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.
6. Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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