07.02.2008 - 5.11 Bau der Großsporthalle Ischelandhier: Ausschrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf den ergänzenden Beschlussvorschlag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der als Tischvorlage ausgelegt wurde und
als Anlage 10 der Niederschrift
beigefügt ist. Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, den Beschluss
unter dem Vorbehalt zu fassen, dass mit der Bezirksregierung ein Einvernehmen über
die Priorität dieses Projektes erzielt werden kann.
Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese weiterhin zu dem Projekt Großsporthalle
stehen würde. Aufgrund der Finanzierungsprobleme begrüße die FDP die
Einbringung des ergänzenden Beschlussvorschlages der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen.
Herr Finck teilt für seine Fraktion Bürger für Hagen mit, dass diese sich ebenfalls
für den Bau der Großsporthalle aussprechen werde, vorausgesetzt, dass die
finanzielle Grenze in Höhe von 5 Millionen Euro nicht überschritten werde. Den
ergänzenden Beschlussvorschlag von den Grünen werden die Bürger für Hagen
mittragen. Darüber hinaus beabsichtige die Fraktion Bürger für Hagen einen
Fragenkatalog einzureichen, der noch nachgereicht werde.
Herr Riechel bezieht sich auf die beantwortete Frage aus dem Haupt- und Finanzausschuss
die als Anlage 11 der Niederschrift
beigefügt ist und möchte ergänzend wissen, ob es rechtlich möglich sei, dass in
einem Erbaurechtsvertrag eine Regelung enthalten sein könnte, wonach die Stadt
im Insolvenzfall keine Zahlungsverpflichtungen des Erbbauberechtigten
übernehmen müsse. Seiner Meinung nach würden Banken eine solche Regelung nicht
tolerieren.
Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Verwaltung diese
Fallkonstellation mit einem versierten Notar ausführlich besprochen habe. Im
Ergebnis sei festzuhalten, dass es erbaurechtlich kein Problem sei, die
vorgesehene Heimfallregelung zu treffen, wobei ausgeschlossen sei, dass im
Insolvenzfall die Stadt Hagen eine Nachschusspflicht hinsichtlich der noch
bestehenden Kredite für das jeweiligen Objekte leisten müsste. Es stelle sich
allerdings die Frage, ob es eine Bank geben würde, die dem potenziellen Investor
die benötigten Gelder aufgrund dieses Erbbaurechtsvertrages leihen würde.
Herr Jochen Weber bittet darum, dass als Ausschreibungsbestandteil
auf eine Erfüllungsbürgschaft bestehen werden sollte.
Frau Grebe erklärt, dass eine Erfüllungsbürgschaft mit in dem Ausschreibungsverfahren
aufgenommen werde. Die Verwaltung habe in der Verwaltungsvorlage darauf hingewiesen,
dass die entsprechenden Ausstattungsmerkmale in dem Eigenanteil der Stadt Hagen
nicht enthalten seien. Wenn diese als Ausschreibungsgegenstand mit berücksichtigt
werden sollten könnte es schwierig werden, geeignete Investoren zu finden.
Herr Kayser führt aus, dass es darum gehen würde, die einzelnen Positionen losgelöst
von den eigentlichen Kosten des Baukörpers auszuweisen. Durch den Begriff
„optionale Positionen“ sei gewährleistet, dass neben dem Bau des
Baukörpers weiterhin die notwendigen Ausstattungsmerkmale für Phoenix Hagen und
dem Schulsport sichergestellt werden.
Frau Suda stellt eine Verständnisfrage zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und fragt nach, ob die jährliche Pauschale der
Betriebskosten in Höhe von 450.000 Euro in den fünf Millionen Euro enthalten
sei.
Frau Grebe antwortet, dass die Baukosten für die Halle auf fünf Millionen Euro
begrenzt werden müssten. Wenn ein Investor aufgrund geschickter Bewirtschaftung
diesen pauschalen Betriebskostenbeitrag senken könnte, so bestehe die
Möglichkeit, mit dem dann zur Verfügung stehenden Differenzbetrag den
Schuldendienst abzutragen.
Herr Asbeck hinterfragt, ob bei einer Ausschreibung mit entsprechenden Ausstattungsmerkmalen
gänzlich auf den Einsatz der bereits vorhandenen Sportgeräte aus der alten
Sporthalle verzichtet werde.
Herr Grothe erklärt, dass im Leistungsumfang die auf Seite vier der Vorlage aufgeführten
Ausstattungsmerkmale seitens der Stadt nicht bestellt werden sollen. Sollte ein
Investor diese Ausstattung wünschen und zusätzlich bezahlen, so würden keine
Bedenken bestehen. Die Stadt werde aber nicht mehr als fünf Millionen Euro
bereitstellen. Herr Grothe schlägt vor, über den Beschluss der
Verwaltung sowie über den Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Demnitz abstimmen
zu lassen.
Herrn Feste ist der Meinung, dass die neue Großsporthalle primär für den Schul- und
Vereinssport bereitzustehen habe. Dabei müssten die Ausstattungsgegenstände in
der Gesamtsumme von fünf Millionen Euro enthalten sein.
Herr Riechel verdeutlicht noch mal, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Wert darauf
lege, dass die Großsporthalle entsprechend Ihrer Nutzung ausgestattet werden
sollte. Dabei sollte der Eigenanteil der Stadt Hagen auf fünf Millionen Euro
festgeschrieben und gleichzeitig der Preis ermittelt werden.
Herr Jochen Weber begrüßt den Beschlussvorschlag von den Grünen,
schlägt aber vor, das Wort „alternative Ausstattungsgegenstände“ zu
streichen.
Herr Kayser erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese dem Vorschlag
von Herrn Jochen Weber zustimmen.
Herr Röspel legt Wert darauf, dass die Ausschreibung für die Großsporthalle sicher
durchgeführt werden sollte und bittet die Verwaltung, eine abschließende
Stellungnahme abzugeben.
Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Sitzung für eine kurze Beratung
von 17.12 Uhr bis 17.35 Uhr.
Herr Oberbürgermeister Demnitz verliest den geänderten Beschlussvorschlag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie den von ihm eingebrachten
Vorbehaltsbeschluss und lässt wie folgt darüber abstimmen.
Beschluss:
1. Das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen am Standort Ischeland ist europaweit auszuschreiben.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer I. aufgeführt.
Die europaweite Ausschreibung ist unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen.
Die Ausstattungsmerkmale, die laut Ziffer I
a der Begründung nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sind als optionale
Positionen mit auszuschreiben.
Es ist verbindlich sicherzustellen, dass
die finanzielle Beteiligung der Stadt den Betrag von 5 Millionen Euro nicht
überschreitet.
2. Die Stadt Hagen stellt das für den Bau der Großsporthalle benötigte Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer II. aufgeführt.
3. Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages ist sicherzustellen, dass die
Großsporthalle der Stadt Hagen für Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.
Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer III. aufgeführt.
4. Der Beschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass mit der Bezirksregierung
Einvernehmen über die Priorität dieses Projektes erzielt werden kann.
Anlagen
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1
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15,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,6 kB
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