07.02.2008 - 5.11 Bau der Großsporthalle Ischelandhier: Ausschrei...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf den ergänzenden Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der als Tischvorlage ausgelegt wurde und als Anlage 10 der Niederschrift beigefügt ist. Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, den Beschluss unter dem Vorbehalt zu fassen, dass mit der Bezirksregierung ein Einvernehmen über die Priorität dieses Projektes erzielt werden kann.

 

Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese weiterhin zu dem Projekt Großsporthalle stehen würde. Aufgrund der Finanzierungsprobleme begrüße die FDP die Einbringung des ergänzenden Beschlussvorschlages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

 

Herr Finck teilt für seine Fraktion Bürger für Hagen mit, dass diese sich ebenfalls für den Bau der Großsporthalle aussprechen werde, vorausgesetzt, dass die finanzielle Grenze in Höhe von 5 Millionen Euro nicht überschritten werde. Den ergänzenden Beschlussvorschlag von den Grünen werden die Bürger für Hagen mittragen. Darüber hinaus beabsichtige die Fraktion Bürger für Hagen einen Fragenkatalog einzureichen, der noch nachgereicht werde.

 

Herr Riechel bezieht sich auf die beantwortete Frage aus dem Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 11 der Niederschrift beigefügt ist und möchte ergänzend wissen, ob es rechtlich möglich sei, dass in einem Erbaurechtsvertrag eine Regelung enthalten sein könnte, wonach die Stadt im Insolvenzfall keine Zahlungsverpflichtungen des Erbbauberechtigten übernehmen müsse. Seiner Meinung nach würden Banken eine solche Regelung nicht tolerieren.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Verwaltung diese Fallkonstellation mit einem versierten Notar ausführlich besprochen habe. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass es erbaurechtlich kein Problem sei, die vorgesehene Heimfallregelung zu treffen, wobei ausgeschlossen sei, dass im Insolvenzfall die Stadt Hagen eine Nachschusspflicht hinsichtlich der noch bestehenden Kredite für das jeweiligen Objekte leisten müsste. Es stelle sich allerdings die Frage, ob es eine Bank geben würde, die dem potenziellen Investor die benötigten Gelder aufgrund dieses Erbbaurechtsvertrages leihen würde.

 

Herr Jochen Weber bittet darum, dass als Ausschreibungsbestandteil auf eine Erfüllungsbürgschaft bestehen werden sollte.

 

Frau Grebe erklärt, dass eine Erfüllungsbürgschaft mit in dem Ausschreibungsverfahren aufgenommen werde. Die Verwaltung habe in der Verwaltungsvorlage darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Ausstattungsmerkmale in dem Eigenanteil der Stadt Hagen nicht enthalten seien. Wenn diese als Ausschreibungsgegenstand mit berücksichtigt werden sollten könnte es schwierig werden, geeignete Investoren zu finden.

 

Herr Kayser führt aus, dass es darum gehen würde, die einzelnen Positionen losgelöst von den eigentlichen Kosten des Baukörpers auszuweisen. Durch den Begriff „optionale Positionen“ sei gewährleistet, dass neben dem Bau des Baukörpers weiterhin die notwendigen Ausstattungsmerkmale für Phoenix Hagen und dem Schulsport sichergestellt werden.

 

Frau Suda stellt eine Verständnisfrage zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und fragt nach, ob die jährliche Pauschale der Betriebskosten in Höhe von 450.000 Euro in den fünf Millionen Euro enthalten sei.

 

Frau Grebe antwortet, dass die Baukosten für die Halle auf fünf Millionen Euro begrenzt werden müssten. Wenn ein Investor aufgrund geschickter Bewirtschaftung diesen pauschalen Betriebskostenbeitrag senken könnte, so bestehe die Möglichkeit, mit dem dann zur Verfügung stehenden Differenzbetrag den Schuldendienst abzutragen.

 

Herr Asbeck hinterfragt, ob bei einer Ausschreibung mit entsprechenden Ausstattungsmerkmalen gänzlich auf den Einsatz der bereits vorhandenen Sportgeräte aus der alten Sporthalle verzichtet werde.

 

Herr Grothe erklärt, dass im Leistungsumfang die auf Seite vier der Vorlage aufgeführten Ausstattungsmerkmale seitens der Stadt nicht bestellt werden sollen. Sollte ein Investor diese Ausstattung wünschen und zusätzlich bezahlen, so würden keine Bedenken bestehen. Die Stadt werde aber nicht mehr als fünf Millionen Euro bereitstellen. Herr Grothe schlägt vor, über den Beschluss der Verwaltung sowie über den Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Demnitz abstimmen zu lassen.

 

Herrn Feste ist der Meinung, dass die neue Großsporthalle primär für den Schul- und Vereinssport bereitzustehen habe. Dabei müssten die Ausstattungsgegenstände in der Gesamtsumme von fünf Millionen Euro enthalten sein.

 

Herr Riechel verdeutlicht noch mal, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Wert darauf lege, dass die Großsporthalle entsprechend Ihrer Nutzung ausgestattet werden sollte. Dabei sollte der Eigenanteil der Stadt Hagen auf fünf Millionen Euro festgeschrieben und gleichzeitig der Preis ermittelt werden.

 

Herr Jochen Weber begrüßt den Beschlussvorschlag von den Grünen, schlägt aber vor, das Wort „alternative Ausstattungsgegenstände“ zu streichen.

 

Herr Kayser erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese dem Vorschlag von Herrn Jochen Weber zustimmen.

 

Herr Röspel legt Wert darauf, dass die Ausschreibung für die Großsporthalle sicher durchgeführt werden sollte und bittet die Verwaltung, eine abschließende Stellungnahme abzugeben.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Sitzung für eine kurze Beratung von 17.12 Uhr bis 17.35 Uhr.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz verliest den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie den von ihm eingebrachten Vorbehaltsbeschluss und lässt wie folgt darüber abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

 

 

1. Das Recht zur Errichtung einer Großsporthalle mit 3.100 Zuschauerplätzen am  Standort Ischeland ist europaweit auszuschreiben.

 

Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer I. aufgeführt.

 

Die europaweite Ausschreibung ist unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen.

 

Die Ausstattungsmerkmale, die laut Ziffer I a der Begründung nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sind als optionale Positionen mit auszuschreiben.

 

Es ist verbindlich sicherzustellen, dass die finanzielle Beteiligung der Stadt den Betrag von 5 Millionen Euro nicht überschreitet.

 

2. Die Stadt Hagen stellt das für den Bau der Großsporthalle benötigte Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.

 

Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer II. aufgeführt.

 

3. Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages ist sicherzustellen, dass die    

    Großsporthalle  der Stadt Hagen für Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.

 

Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Begründung unter Ziffer III. aufgeführt.

 

4. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass mit der Bezirksregierung 

    Einvernehmen über die Priorität dieses Projektes erzielt werden kann.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen