07.02.2008 - 5.13 Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig bezieht sich auf Seite sieben in der Begründung zum Bebauungsplan des Tierheims Hasselstraße, wonach ein ca. 35 m breiter Uferstreifen als „Volmepark Hasselstraße“ entstehen soll. Die Begründung sollte dahingehend geändert werden, dass ein möglichst 40 m breiter Uferstreifen entstehen werde.

 

Herr Grothe kann aus seiner Sicht nicht garantieren, dass ein Bereich von 40 m zur Verfügung stehen werde, schlägt aber vor, mindestens 35 m protokollarisch zu berücksichtigen. Bei der Positionierung des Gebäudes werde der genaue Umfang noch mal geprüft und in einer erneuten Verwaltungsvorlage dem Rat zur Kenntnis gegeben.

 

Herr Thielmann trägt den Vorschlag von Herrn Grothe mit.

 

Herr Dücker bittet zu bedenken, dass der Arbeitskreis Tierheim ein besonderes Augenmerk auf die Lärmentwicklung für die Tiere gerichtet habe. Aus diesem Grunde sollte Platzbereich großzügig gefasst werden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates zum Vorschlag von Herrn Grothe fest.

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Beschluss:

 

 

Zu a)

 

Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/06 nebst der Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse. Es umfasst die Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der Flur 8 in der Gemarkung Eilpe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage