07.02.2008 - 5.15 a)-Teiländerung Nr. 81 – Krähnocken zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Der Beratungspunkt wurde aufgrund des öffentlichen Interesses vorgezogen und als ersten Tagesordnungspunkt der Verwaltung beraten. Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Protokollierung an dieser Stelle.

 

Herr Dr. Bücker erinnert an die von Hagen Aktiv vor der Ratssitzung überreichten Unterschriften zum Erhalt des Elmarsportplatzes und bittet die Ratsmitglieder, dem Bürgerwillen stattzugeben.

 

Herr Asbeck merkt an, dass eine Weiterentwicklung des gesamten Stadtgebietes erforderlich sei, um dem demographischen Wandel entgegenzutreten. Dazu gehöre insbesondere auch die konkrete Ausweisung von Baulandflächen, die nach sorgfältiger Abwägung durch die politischen Vertreter beschlossen werden müssen. Darüber hinaus könnte einem Eigentümer nicht auf Dauer zugemutet werden, sein Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wenn andere dringende Belange für ihn persönlich im Vordergrund stehen. Die CDU-Fraktion werde aus diesem Grunde für die Bebauung am Krähnocken stimmen.

 

Herr Riechel argumentiert dahingehend, dass die Familien und Kinder in Hagen das gleiche Recht haben mit einer ausreichenden Spielfläche und vernünftigen Wohnumfeld ausgestattet zu sein und erinnert daran, dass mit dem Wegfall des Bolzplatzes an der Springe im Stadtbezirk Eilpe schon einmal eine Spielfläche weggefallen sei. Der Investor, der mit der Baumaßnahme am Krähnocken einen Mehrwert abschöpfen kann, sollte sich an anderer Stelle an einem städtischen Invest für den Wegfall dieser Fläche beteiligen. Dies wäre ein Argument bei den Verhandlungen gewesen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

 

Herr Jochen Weber könnte der Argumentation von Herrn Riechel folgen, wenn es sich um eine städtische Fläche handeln würde. Am Krähnocken gehe es aber um einen privaten Grundstückseigentümer, der über Jahre der Gemeinde eine Flache unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe, in der Hoffnung, diese zu einem bestimmten Zeitpunkt verwerten zu können. Darüber hinaus habe die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen immer wieder gefordert, dass die klassischen Baulücken im Stadtgebiet geschlossen werden sollten. Der in Rede stehende Bereich am Krähnocken sei eine klassische Baulücke im Sinne der Argumentation der Grünen. Verständlich sei, dass die bereits ansässigen Anwohner ihre Bedenken gegen die Bebauung äußern würden, jedoch seien in einem Entscheidungsprozess die Gründe für und gegen eine Bebauung abzuwägen. Die SPD-Fraktion werde ihre Zustimmung zur Verwaltungsvorlage erteilen.

 

Herr Thielmann kann die Anwohnerbedenken nachvollziehen, bittet aber um Verständnis, dass die katholische Kirchengemeinde dieses zuvor unentgeltlich zur Verfügung gestellte Gelände verwerten müsste, um andere Aufgaben zum Gemeinwohl finanzieren zu können. Ergänzend gehe es der FDP-Fraktion darum, nicht nur Neubürger zu gewinnen, sondern die bereits in Hagen wohnhaften Bürgerinnen und Bürger zu halten. Die FDP-Fraktion werde ebenfalls der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese der Verwaltungsvorlage zustimmen werden.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 11 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan – Teiländerungsverfahrens Nr. 81 Krähnocken und die Begründung vom 23.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken und die Begründung vom 25.10.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der jeweiligen Plangebiete liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und Flurstück 423 (tlw.) sowie Flur 10, Flurstück 474 (tlw.)

Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:

-          im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße

-          im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541

-          im Westen entlang der Grenze zum Flurstück  226

-          im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrenschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung im I Quartal 2008 wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen