05.05.2026 - 4.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fliß, Fachbereich Finanzen und Controlling, stellt den Haushaltsplanentwurf anhand der Anlage zur Vorlage vor. Zur Einführung stellt er den Haushaltsplan allgemein vor und vergleicht ihn mit einem Finanzfahrplan einer Stadt, in der alle Eingaben und Ausgaben gesammelt und gegenübergestellt werden in der Ergebnisrechnung (konsumtiv) und Finanzrechnung (investiv). Die Ergebnisrechnung gebe einen Ausschluss über den wirtschaftlichen Erfolg einer Kommune. Die Finanzrechnung zeige die Veränderung eines Geldbestandes einer Periode an, gibt eine Aussage über die Zahlungsfähigkeit. Das Ergebnis der Ergebnisrechnung schlage sich im Eigenkapital nieder. Die Finanzrechnung sei auf der Aktivseite der Bilanz im Ergebnis der Finanzmittel sichtbar. Im Jahr 2026 sei für die Stadt Hagen in der Ergebnisrechnung Erträge von 991 Mio. € geplant bei 1,04 Mrd. € Aufwand. Dieser Zustand sei sehr unbefriedigend und müsse geändert werden.

 

Frau Stiller-Ludwig stellt ihre Meinung dar, dass eine Kommune eigentlich vom Grundsatz her nicht in das Muster eines Haushaltsplanes hineinpassen würde. So würden z. B. bei (Sonder-)Ordnungsbehörden nur durch Bußgelder Erträge erwirtschaftet. Das sei aber nicht die Aufgabe einer Behörde. Herr Fliß verdeutlicht, man dürfe bei einer Kommune nicht den gleichen Blick wie in der Privatwirtschaft haben. Förderungen seien auch Erträge. Es müsse unter dem Strich auskömmlich sein, dass sich die Stadt Hagen infrastrukturell so aufstellen könne, dass sie funktioniere. Man müsse eine Kommune als Mischkalkulation sehen, manche Bereiche können sich selbst tragen, andere nicht. Eine Kommune sei zu großen Teil umlagefinanziert, es müsse keine Wertschöpfung erwirtschaftet werden.

 

Frau Kumbruch weist darauf hin, dass auch Schulden finanziert werden müssen und so die Stadt Hagen enorm belasten würden. Es sei nicht mehr finanzierbar. Das bekräftigt auch Herr Fliß. Die finanzielle Situation der Kommunen sei ein großes Problem in Deutschland, auf die vielfach hingewiesen werde. Aber ohne ein grundlegendes Umdenken seitens der Bundesregierung werde sich in den nächsten Jahren daran nichts ändern.

 

Auf die Frage von Frau Stiller-Ludwig, ob es eine politische Entscheidung gebe, geförderte Maßnahmen durchzuführen oder abzulehnen, die einen kommunalen Eigenanteil erfordern würden, antwortet Herr Fliß, dass viele Maßnahmen nur bei einer (hohen) Förderung durchgeführt würden, wie z. B. der Seepark Hengstey. Die Politik könne sich auch gegen Fördermaßnahmen aussprechen. 

 

Auf den Einwand von Herrn Beckmann, die politischen Entscheidungsträger seien über die Kosten von Projekten zu informieren, antwortet Herr Fliß, in den Vorlagen seien die finanziellen Auswirkungen mit den Folgekosten angegeben. Herrn Beckmann sei es wichtig, dass sich die politischen Entscheidungsträger über die zukünftigen Kosten/Abschreibungen Klarheit verschaffen.

Unter Aussagen von Frau Stiller-Ludwig, Herrn Beckmann und Herrn Fliß wird die strukturelle Problematik des Haushaltes auch im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit verdeutlicht. Auch ein Schuldenschnitt würde langfristig gesehen keine Besserung bedeuten. Die Kosten seien explodiert. Frau Stiller-Ludwig bedankt sich für die Offenheit von Herrn Fliß.

 

Frau Stiller-Ludwig weist darauf hin, dass im Stellenplan der geplante 6. Vorstandsbereich nicht aufgeführt sei. Herr Fliß erklärt, der Haushaltsplanentwurf sei im Januar 2026 aufgestellt, zu der Zeit gab es noch keine Planung zur Schaffung eines weiteren Vorstandsbereiches. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werde über die Veränderungsliste des Haushaltsplanentwurfs beschlossen.

 

Herr Welzel erkundigt sich, warum im Zusammenhang mit dem geplanten Schulneubau die Alternative Kirchenberg zum Standort Dünningsbruch nicht genutzt werde. Nach seinem Verständnis würde ein Schulneubau am Standort Dünningsbruch mehr kosten als am Kirchenberg. Bei einem Neubau einer größeren Schule am Standort Kirchenberg könnten Fördermittel in Anspruch genommen werden und es würde weniger Schulden für die Stadt Hagen entstehen.

 

Herr Fliß verweist auf den Aspekt des Einzugsgebiets für eine geplante Gesamtschule.

 

Herrn Beckmann weist mit Nachdruck darauf hin, dass es jetzt um den finanziellen Aspekt gehe. Herr Fliß antwortet, die Finanzierung sei ein wichtiger, aber nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Inhaltlich könne er keine Aussage zur Standortfrage machen. In der Regel sei bei Schulneubauten nicht mit einer Förderung zu rechnen. Bei der Entscheidung für Schulneubauten würden generell drei Aspekte eine Rolle spielen, zum einen der finanzielle Aspekt, die zeitliche Schiene und die Standortanfrage, hier spiele auch das Einzugsgebiet mit rein.

 

Herrn Beckmann sei eine Aussage zu den finanziellen Mitteln wichtig. Finanziell würde es sich besser gestalten, wenn da (am Standort Kirchenberg) gebaut werden würde, gebe es Zuschüsse, weil dort größer gebaut werden könne. Für den Naturschutzbeirat sei die Aussage wichtig, würde an anderer Stelle größer gebaut werden können, wäre die Stadt mit weniger finanziellen Mitteln belastet. Herr Fliß weist auf den geplanten Neubau der Cuno-Schule hin, 60 % würden nach der Modellrechnung der Faktor Kosten entscheiden, 20 % die Zeitschiene und 20 % der Standort.

 

Nach der allgemeinen Einführung stellt Herr Fliß den für den Naturschutzbeirat relevanten Teilplan 1320 – Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft vor.

 

Er erläutert, warum sich die Haushaltsplanung so schwierig erweise. Seit mehreren Jahren konnte kein ausgeglichener Haushalt mehr geschaffen werden, bedingt durch hohe Inflationsraten, Tarifabschlüsse und Sozialausgaben. Durch Bilanzierungshilfen zu Corona und zum Ukrainekrieg zeigte sich der Haushalt beschönigt. Die Altschuldenentlastung würde nur kurzfristig zur Verbesserung führen. Bis zum Jahr 2034 sei zudem die Vorgabe, einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren.

 

Nach der Entscheidung in der Ratssitzung am 21.05.2026 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Arnsberg könne erst mit der Bewirtschaftung dieses Haushaltsjahres begonnen werden. Aktuell sei die Stadt Hagen in der vorläufigen Haushaltsführung mit starken Einschränkungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flamme stellt Herr Fliß dar, der Ergebnishaushalt sei das Maßgebliche für den kommunalen Haushalt. Der ausgeglichene Haushalt sei der Saldo zwischen Aufwand und Ertrag.

 

Auf Nachfrage von Herrn Beckmann bzgl. der Einsparungen im Personalbereich erläutert Herr Fliß, es gebe keine pauschalen Vorgaben für die Fachbereiche. Die aufgeführten 7 Mio. € Einsparung sei als Zielgröße zu verstehen. Es sei auch mit Augenmaß zu handeln. Die Wiederbesetzungssperre sei auf 8 Monaten erhöht worden. 

 

Herr Fliß erklärt, die zusammenfassende Darstellung der Werte in dem Teilergebnisplan sei anders nicht möglich. Es gab aber auch in anderen Gremien Verständnisschwierigkeiten.

 

Herr Welzel, Herr Beckmann und Frau Stiller-Ludwig thematisieren den Vorgang des Neubaus des Forstbetriebes im Deerth, der im Haushaltsplan enthalten sei, aber nicht zu erkennen gewesen sei. Diese Position war aber nicht im Teilplan Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft enthalten.

 

Herr Gockel erläutert, unter Transferaufwendungen seien u. a. die kommunalen Aufwendungen von 30.000 € pro Jahr für die Biologische Station enthalten. Hiernach hatte auch Frau Tommack gefragt.

 

Ergänzung durch die Geschäftsführung:

Zur Vorbereitung auf die 2. Lesung dieser Vorlage in der Sitzung des Naturschutzbeirats am 28.04.2026 sind die Mitglieder angeschrieben worden, Fragen zu stellen. Frau Tommack stellte die folgenden Fragen:

Anfragen:

  1. Spalte 11 (Personalaufwendungen): Die Ansätze für 2026/2027 und Folgejahre sind erheblich geringer als im Vorjahr - mehr als 50% Reduzierung! Wie erklärt sich das? Sind Personalstreichungen im Umweltamt vorgesehen? Wenn ja, welche Stellen sollen entfallen?
  2. Spalte 15 (Transferaufwendungen):  Bleibt der hierunter unter anderem verbuchte Zuschuss für die Bio-Station im Rahmen der letzten Jahre? Und welche zweckgebundenen Ersatzmaßnahmen sollen in 2026 und 2027 umgesetzt werden?
  3. Spalte 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen): Wie hoch ist der hierunter unter anderem verbuchte Ansatz zur Umsetzung des Landschaftsplanes?

Antworten:

zu 1.: Die Personalaufwendungen sind in den Teilplan 1410 Umwelt- und Immissionsschutz verschoben. Dort sind die Personalaufwendungen entsprechend höher geplant. Bei der Einrichtung der Abteilung 69/4 Untere Wasserbehörde ist dort eine andere Kostenstelle hinterlegt worden.

 

zu 2.:  Der jährliche Zuschuss für die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. beträgt 29.009 €. In den Haushaltsjahren 2026/2027 sind zurzeit als Ersatzmaßnahmen Flächenkäufe in Schutzgebieten, die Optimierung von Artenschutzgewässern sowie Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen an der ehemaligen Fischteichanlage am Wannebach vorgesehen.

 

zu 3.:  15.000 € (Kürzung nach Konsolidierung in 2024), allerdings fallen unter diesen Ansatz sowohl Umsetzung Landschaftsplan (Kosten für Kompostierungsanlage, Verkehrssicherungspflichten incl. Stollenkontrollen) als auch Biotop/Artenschutz (z.B. Tierarztkosten, Tiertransporte, Pflegekosten)

 

Frau Kuschel-Eisermann fragt nach dem geringeren Ansatz bei den Sonstigen ordentlichen Erträgen von 8.000 € nach dem Ergebnis von 40.000 € in 2024. Frau Stiller-Ludwig erklärt es mit einer realistischen Bereinigung der Werte. Herr Gockel beschreibt es an einem Beispiel aus dem Jahr 2011, in dem als Einzelfall eine Genehmigung mit einer sehr hohen Gebühr erteilt wurde. Einzelne Genehmigungen könnten mit hohen Gebühren verbunden sein, es sollten aber keine überhöhten unrealistischen Werte aufgeführt werden. 

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, in welchem Teilplan der Bereich „Bodenschutz und Altlasten“ sei. 

 

Anmerkung der Geschäftsführung:

Nach der Sitzung ergab eine Nachfrage: Der Bereich Bodenschutz und Altlasten ist im Teilplan 1172 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz.

 

Herr Gockel erläutert auf Anfrage von Frau Kuschel-Eisermann den reduzierten Wert bei den Personalkosten. Das Personal werde nicht um 50 % reduziert; die Position sei auf einen anderen Teilplan verlagert.

 

Herr Fliß stellt den Teilfinanzplan vor. Herr Beckmann fragt nach den geplanten Baumaßnahmen. Im investiven Bereich seien alle Maßnahmen aufgelistet. Die Förderungen seien in der Regel in der Zuwendung enthalten. Bei den Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) seien keine neuen Maßnahmen dazugekommen, man gehe von einer reinen Fortschreibung der in 2024 festgeschrieben Maßnahmen aus.

 

Auf Anfrage von Herrn Beckmann bzgl. des höheren Ansatzes bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten für das Jahr 2026 im Vergleich zu den Vor- und Folgejahren erläutert Herr Fliß, es handle sich um Verwaltungsgebühren für natur- und wasserrechtliche Erlaubnisse, der Wert stelle die geplante Ertragssteigerung als 1. HSK-Maßnahme dar. Herr Gockel ergänzt, vermutlich würde es sich um geplante wasserrechtliche Verfahren mit hohen Gebühren handeln.

 

Frau Selter bedankt sich bei Herrn Fliß für seine sehr informative Vorstellung des Haushaltsplanentwurf.

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Empfehlungsbeschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2026/2027 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

2

 

 

BUND NRW e. V.

1

 

 

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

1

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

 

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage