06.05.2026 - 9.3 Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke im Neub...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Diepes führt ausführlich in die Vorlage ein und lobt die Qualität der drei Bewerbungen.

 

Frau Freund gibt einen kurzen Rückblick auf das vergangene Bebauungsplanverfahren, dass mit einem guten Kompromiss abgeschlossen wurde. Der nunmehr angedachte Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage würde dazu führen, dass insgesamt 95 Stellplätze senkrecht zu einer bestehenden Spielstraße entstehen würden. Dies ist, neben einigen anderen, die größte Abweichung zur damaligen Kompromisslösung, die mit den Anwohnern vereinbart wurde. Alternativvorschläge werden in den anderen Beiträgen genannt. Weiter hat Frau Freund Fragen zu den Vergabekriterien und den Sozialkriterien.

 

Herr Dr. Diepes klärt auf, dass alle drei Anbieter Aussagen zu Sozialkriterien getroffen haben. Die tatsächliche Realisierung muss abgewartet werden.

 

Herr Thielmann schließt sich den Ausführungen von Frau Freund in Bezug auf die Schaffung von 95 Stellplätzen im Außenbereich an. Für ihn wäre dies ein K.O.-Kriterium.


Frau Heuer möchte darauf aufmerksam machen, dass der Sachverhalt in den verschiedenen Ausschüssen bereits ausgiebig diskutiert wurde. Es wurde auf eine deutliche Durchgrünung des Baugebiets wertgelegt Die angedachten Außenstellplätze stehen im krassen Widerspruch zu den Grundzügen der vergangenen Diskussionen. Sie befürchtet berechtigte Klagen durch die Anwohner.

 

Herr Dr. Diepes begrüßt die Diskussion, macht allerdings auch deutlich, dass die Stellplatzfrage nicht zu den Bewertungskriterien gezählt hat. 

 

Frau Freund verliest eine Passage aus dem Bebauungsplan, wonach Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig sind.

 

Herr Dr. Diepes bestätigt dies.

 

Frau Adamczak wirft ein, dass eine Umfrage durch die CDU ergab, dass sich die dortigen Anwohner gegen eine Tiefgarage ausgesprochen haben.

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Empfehlungsbeschluss:

  1. Die Anwendung der abgestimmten Vergabekriterien entsprechend der Vorlage 0146/2025 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Auf Basis der definierten Vergabekriterien wird aus den eingereichten Konzepten Beitrag 3 zur Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke ausgewählt. Die HEG wird mit der Erteilung des Zuschlags an Bieter 3 beauftragt.

 

  1. Der erforderlichen Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 5a „In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und 2 gilt: Stellplätze sind ausschließlich in Tiefgaragen zulässig. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sind ausschließlich in den festgesetzten Einfahrtbereichen zulässig. Carports und Garagen sind unzulässig.“ sowie der Befreiung vom allseitigen Rücksprung der Staffelgeschosse wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

AfD

2

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

Linke/HAK

 

 

2

FDP

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

3

Enthaltungen:

3

 

Frau Greese hat sich gemäß § 43 i. V. m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und an der Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Nr. 0346/2026 nicht teilgenommen.


 

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Anlagen zur Vorlage