01.07.2026 - 6.6 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 119 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voigt erkundigt sich nach der Zuständigkeit des Gremiums in Bezug auf die neue Zuständigkeitsordnung.

 

Herr Keune erklärt, dass Bebauungspläne, welche stark in Umweltbelange eingriffen, im Umweltausschuss vorberaten werden müssten. Im vorliegenden Falle sei ausschließlich bebauter Bereich betroffen, weshalb eine Beratung nicht zwingend notwendig gewesen sei. Dennoch stehe der Befassung des Umweltausschuss mit der Thematik nichts entgegen.

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Empfehlungsbeschluss:

a) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 119 Einzelhandel Wehringhauser Straße wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 19.05.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 119 liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Wehringhausen. Das zentrale Plangebiet ist derzeit mit einem ALDI-Markt und der dazugehörigen Stellplatzanlage bebaut. Östlich angrenzend befindet sich eine ungenutzte Fläche sowie Wohnbebauung. Westlich des Marktes wurden Wohnhäuser aufgrund des schlechten Bauzustandes abgerissen. Diese Fläche liegt zurzeit ebenfalls brach. Im Süden liegt ein Teil der angrenzenden Bahntrasse im Geltungsbereich. Nördlich grenzt das Plangebiet an die Wehringhauser Straße, östlich an die Minervastraße und südlich an die Bahntrasse.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsplan zu entnehmen. Dieser Plan im Maßstab 1:3000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b) Es wird beschlossen, den Entwurf der Teiländerung einschließlich der Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen bzw. erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung ändert.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

-

-

-

Hagen Aktiv

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage