18.02.2026 - 3.1 Anfrage der FDP-Ratsgrupp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 18.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sam Kuhtz
- Beschluss:
- ohne Beschluss
Wortprotokoll
Herr Dr. Hegenberg bedankt sich für die Antworten der Verwaltung, bemängelt aber den Umfang mancher Ausführungen. Er regt an, die mit der kommunalen Wärmeplanung befassten städtischen Mitarbeiter zur nächsten Sitzung einzuladen, um weitergehende Fragen stellen zu können.
Herr Köhler teilt mit, dass diese anwesend seien.
Herr Hegenberg wünscht sich dennoch eine Befassung in der nächsten Sitzung.
Herr Voigt weist auf die vorliegende Mitteilungsvorlage hin und regt an, sich bereits in der laufenden Sitzung damit zu beschäftigen.
Herr Köhler erläutert, dass man den aktuellen Sachstand in der Mitteilung dargelegt und die Fragen aus der Politik beantwortet habe. Man stehe für Rückfragen mit den zuständigen Mitarbeitern aus der Verwaltung bereit. Die Notwendigkeit eines Vortrages über den bereits vorliegenden Bericht erübrige sich.
Herr Dr. Hegenberg möchte wissen, welches externe Beratungsgremium mit der Umsetzung beauftragt worden sei. Darüber hinaus fragt er nach der Besetzung der Lenkungsgruppe.
Herr Köhler betont, dass man keine externe Beratung vergebe, da die Expertise im Hause vorliege. Einzig für die Öffentlichkeitsarbeit sei kürzlich externe Unterstützung beauftragt worden.
Frau Kuhlmann führt aus, dass diejenigen Institutionen, die von der Wärmeplanung besonders betroffen seien sowie Interessensvertretungen größerer Personengruppen Teil der Lenkungsgruppe seien. Beispielhaft seien hier Enervie, E.ON, die Verbraucherzentrale, der Mieterverein, die Wohnungswirtschaft sowie Haus und Grund zu nennen.
Herr Szuka hebt die positiven und klaren Aussagen der Mitteilung hervor, nach welchen man im Zeitplan liege und eine Einhaltung dessen zugesichert werde.
Herr Voigt erklärt, dass 75 % des Wohnungsbestandes in Hagen in privatem Eigentum stünden. Er möchte wissen, ob man diese Vielzahl an Einzelpersonen ebenfalls miteinbeziehe und wie dies gelingen könne.
Frau Kuhlmann berichtet von einem geplanten Bürgerdialog, der am 16.3.26 ab 18 Uhr im Ratssaal stattfinden werde. Dort werde man zum einen umfangreich informieren, zum anderen Anregungen aufnehmen sowie Fragen beantworten.
Herr Voigt betont, man könne nur bedingt Einfluss auf das Eigentum der Bürger nehmen. Er möchte wissen, ob es Sanktionsmöglichkeiten gebe. Er gehe von einer geringen Investitionsbereitschaft der Bevölkerung aus.
Frau Kuhlmann verweist auf das Gebäudeenergiegesetz, aus dem die Fristen hervorgingen. Problematisch seien die diversen Ausnahmen und komplexen Regelungen. Man könne ein übersichtlicheres Diagramm zur Verfügung stellen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen.
Sanktionsmöglichkeiten bestünden lediglich im ordnungsbehördlichen Sinne. Im Falle eines Vollaustausches der Heizungsanlage müsse diese ab dem 01.07.26 65% erneuerbare Energien aufweisen. Dies sei die einzige Frist, die in Kürze verbindlich werde. Bei Reparaturen sehe das Gesetz die Möglichkeit vor, die Anlage bis 2045 weiter zu betreiben. Dadurch werde niemand überfordert oder unvorbereitet zu Investitionen gezwungen. Das Gesetz stehe jedoch derzeit vor einer Überarbeitung durch die neue Bundesregierung, dessen Ergebnis man noch nicht absehen könne.
Herr Szuka skizziert sein Verständnis der Kommunalen Wärmeplanung als einen Rahmenplan, der die grobe Struktur vorgebe. So wichtig es sei, auch die einzelnen Bürger aufzuklären und über Fördermöglichkeiten zu beraten, so müsse man den strategischen Charakter des in Rede stehenden Instrumentes hervorheben.
Frau Kuhlmann bestätigt die Einschätzung seitens Herrn Szuka und erklärt, dass die Kommunale Wärmeplanung selbst die Stadt binde und verpflichte. Das Gebäudeenergiegesetz flankiere die Maßnahmen auf privater Ebene.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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209,5 kB
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