10.03.2026 - 4.1 Information über die Anwendung der Instrumente ...

Beschluss:
ohne Beschluss
Reduzieren

Wortprotokoll

In den letzten Sitzungen des Naturschutzbeirats wurde wiederholt der Wunsch geäußert, offene Fragen zum sogenannten BauTurbo zu klären.

 

Frau Selter begrüßt Frau Schweda, Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung, die anhand der Präsentation (s. Anlage) das Thema „Bau-Turbo“ vorstellt.

 

Herr Plümpe fragt, ob die Regelung der Dreimonatsfrist durch eine Nachfrage der Kommune nicht gelten würde. Frau Schweda erklärt, das sei ein kniffliges Thema, das wohl auch die Gerichte beschäftigen werde. In Hagen sei zur Vorbeugung die Regelung getroffen worden, dass die Zustimmung erst erteilt werden könne, wenn ein Vorgespräch stattgefunden habe, dann könne erst ein Antrag gestellt werden. Ebenfalls könnte bei manchen Vorhaben durch die Öffentlichkeitsbeteiligung die Frist um einen Monat verlängert werden.

  

Auf Nachfrage von Frau Stiller-Ludwig bzgl. der Regelung der Zustimmung der Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinde erklärt Frau Schweda, der § 36a BauGB sehe es jetzt explizit vor, dass auch bei kreisfreien Gemeinden, in der die Bauaufsicht in der Gemeinde integriert ist, die Gemeinde mit Zuständigkeit des Rates jetzt trotzdem darüber entscheiden könne. In Hagen sei die Delegation auf den Stadtentwicklungsausschuss angeregt worden.

 

Frau Stiller-Ludwig weist auf das Konzept der Entfeinerung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hin; Frau Schweda erklärt, auch auf den entfeinert dargestellten Flächen im neuen Flächennutzungsplan können auf Flächen des Allgemeinen Siedlungsbereich im Regionalplan (ASB-Flächen) der Bau-Turbo angewandt werden. Sie erläutert, man sei bei dem Bau-Turbo in einer Situation, in der erstmal Erfahrungen gesammelt werden müssten. Die Zustimmung werde nur bei Vereinbarung mit der Zielvorstellung der Gemeinde erteilt. Der Flächennutzung sei hier eine Richtschnur für die geplante Entwicklung. 

 

Sie stellt die in der Präsentation aufgeführten Beispiel vor. 

 

Herr Beckmann fragt, warum die Stadt Hagen den Bau-Turbo anwenden wolle, seines Wissens gebe es großen Leerstand in der Stadt. Er hätte in den Leitlinien erwartet, dass vorrangig der Bau-Turbo auf versiegelten Flächen oder auf Flächen mit Altbeständen anzuwenden sei. Frau Schweda antwortet, dass ein Großteil des Bau-Turbos genau das vorsehe, die Schaffung von Wohnraum im Bestand.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, ob in einem versiegelten Bestand im Außenbereich auch Wohnraum geschaffen werden könne. Frau Schweda verweist auf Einschränkung zur Verhinderung einer Splittersiedlung. Grundsätzlich schaffe der Bau-Turbo und der § 246e BauGB auch im bebauten Außenbereich Möglichkeiten, es sei aber jeweils der Einzelfall zu betrachten.

 

Frau Kumbruch fragt, wo die Grenze gezogen werde bei der Genehmigungsfähigkeit bzgl. der Geschosszahl im Kontext mit der direkten Umgebung. Frau Schweda erklärt, dass der jeweilige Einzelfall zu klären sei. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft, wie z. B. die Beschattung, sei zu berücksichtigen, oder das Erfordernis der Bebauung.

 

Frau Selter bedankt sich bei Frau Schweda.

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000365&TOLFDNR=1021959&selfaction=print