10.03.2026 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteyse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 10.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Selter stellt das Vorhaben vor. Der Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) sehe den Ausbau des Parkplatzes am Laufwasserkraftwerk am Südufer des Hengsteysees vor, um den Stellplatzbedarf des geplanten SeeParks zu decken. Die Fläche solle von derzeit ca. 70 auf bis zu 230 Stellplätze erweitert werden, wobei eine angepasste Verkehrsführung und weitere Maßnahmen wie der Ausbau des Parkplatzes an der Dortmunder Straße und ein erhöhter ÖPNV-Takt das Parksuchverkehrsaufkommen minimieren sollen. Für die Umsetzung seien Grundstückserwerb, Umweltgutachten und die Berücksichtigung von Restriktionen wie Altlasten und Wasserschutzzonen erforderlich.
Frau Stiller-Ludwig erläutert, sie habe sich anhand einer Flurkarte einen Überblick über das Vorhaben geschaffen. Frau Schweda, Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung, erklärt, der Bereich liege in einem Bereich des schon eingeleiteten Bebauungsplans 1/16 für das gesamte SeePark-Gebiet. Mit dem konkreten Ziel für eine geordnete Parksituation erfolge nun wieder diese Einleitung.
Anhand einer Karte und einer Skizze zeigt Frau Stiller-Ludwig, dass ca. 2/3 der Parkplätze auf Eisenbahnschienen stehen würden. Frau Schweda erklärt, die Trasse habe die Firma Amprion in der Vergangenheit für den Transport der Trafos benötigt, das sei jetzt nicht mehr erforderlich. Frau Stiller-Ludwig spricht sich für den Erhalt von Schienen auch im Hinblick auf die kritische Infrastruktur aus. Sie schlägt eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag mit der Herausnahme des Flurstücks 119 vor.
Frau Kuschel-Eisermann fragt, warum der „Sallermanns Kamp“ nicht in die Planung aufgenommen wurde. Frau Schweda erläutert, der geplante Parkplatz schließe an den vorhandenen Parkplatz an und der von Frau Kuschel-Eisermann angefragte Bereich sei eine Deponie, die nicht genutzt werden könne.
Herr Flamme fragt, warum der Parkplatz am Seebad, der durch eine Schranke gesperrt sei, nicht genutzt werden könne. Frau Schweda vermutet, der Parkplatz sei dem Seebad zugewiesen, der Parklätze auch vorzuhalten habe.
Herr Welzel sorgt sich um eine Belastung des Naturraumes und des Landschaftsschutzgebietes durch einen auch zukünftig steigenden Bedarf an Parkplätzen infolge des Ausbaus und Angebots an Freizeiteinrichtungen und Events. Frau Schweda verweist auf das Konzept mit den beruhigteren Bereichen, die nicht frequentiert würden. Bei Verkehrsuntersuchungen sei festgestellt worden, dass jetzt schon der Bedarf an einer Erweiterung der Parkplätze vorhanden sei. Ergänzend dazu würden Überlegungen zu Mobilitätskonzepten mit Anbindung an den ÖPNV angestellt.
Herr Beckmann fragt, welche Alternativen geprüft worden seien und wer der Verkäufer sei. Frau Schweda antwortet, so viele Alternativen seien nicht vorhanden, die Erweiterung sei ortsgebunden. An der Dortmunder Straße solle auch noch Parkplatz geschaffen werden. Weitere Dinge, die geprüft würden, seien außerhalb des Gebietes, wie das Mobilitätskonzept.
Frau Selter fasst zusammen, dass die Bedenken des Naturschutzbeirats schon jetzt zur Einleitung geäußert und weitergegeben werden. Frau Stiller-Ludwig unterstützt den Ansatz des Ordnens der Stellplatzsituation, der Naturschutzbeirat würde aber um jeden m² kämpfen. Sie vermisse auch eine detailliere Flächenangaben (Wald, Schienen), die in Anspruch genutzt werden sollen.
Frau Schweda ergänzt, zur Einleitung werde der Geltungsbereich des Parkplatzes dargestellt, im weiteren Verfahren erfolge dann, auch wenn mehr Informationen vorliegen würden, eine Konkretisierung der Planung.
Empfehlungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteysee - Parkplatz am Laufwasserkraftwerk wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, Gem. Boele, Flur 28 mit den Flurstücken Nr. 93, 108, 114 teilw., 117 bis 121 und 154 -157. Im Süden wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Westen schließt sich der Hengsteysee mit der Brücke am Laufwasserkraftwerk an, im Norden befindet sich die Aufschüttung, entstanden durch die Ausbaggerung des Hengsteysees.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Plangebiet umfasst zu großen Teilen Flächen, die für eine Parkplatznutzung nicht geeignet sind bzw. nicht in Frage kommen.
Dazu zählt die südliche große Waldfläche, die nur rudimentär beschrieben wird, ohne aussagefähige Informationen für den Abstimmungsprozess.
Etwa ein Viertel der Gesamtfläche des Plangebietes umfasst das Flurstück 119 mit ca. 2400 m². Diese Parzelle ist eine Gleistrasse, die zugleich zur erhaltenswerten kritischen Infrastruktur gehört. Sie ist voll betriebsfähig, kann jederzeit genutzt werden und steht nicht im Eigentum der Stadt.
Deshalb ist die Parzelle 119 in vollem Umfang aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Der Sachverhalt ist in der Formulierung der Beschlussvorlage anzupassen.
(Änderung des Beschlussvorschlages zweiter Absatz Zeile 2 neu: 93, 108,114 Teilw.,117,118, 120, 121 und 154 bis 157. Im Süden...
Seite 2 vorletzter Absatz, dritte Zeile ist die Zahl 119 zu streichen.)
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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LNU NRW e. V. |
3 |
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BUND NRW e. V. |
2 |
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NABU NRW e. V. |
2 |
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WLV e. V. |
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LFV NRW e. V. |
1 |
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LJV NRW e. V. |
1 |
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LSB NRW e. V. |
1 |
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LVG NRW e. V. |
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LV WLI e. V. |
1 |
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SDW NRW e. V. |
1 |
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WBV NRW e. V. |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
12 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,3 kB
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