10.02.2026 - 4.2 Böllerverbot zu Silvester
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
1063/2026 Böllerverbot zu Silvester
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Selter erläutert, mehrere Bürger*innen hätten sie auf dieses Thema angesprochen. Der NABU habe Fotos von verendeten Meisen nach Sylvester erhalten. Neben gesundheitlichen und Feinstaubbelastungen wirkt sich das Feuerwerk zu Sylvester auch störend auf die Tierwelt aus. Sie fragt, ob dieses Thema im Naturschutzbeirat zu diskutieren sei auch ggf. für die Erstellung einer städtischen Verordnung.
Herr Bühren unterstützt ein komplettes Verbot und bekräftigt die Störungen für die Tiere.
Herr Welzel stimmt ebenfalls zu. Durch das Feuerwerk hätten die Vögel keine Möglichkeit zu flüchten, da es flächig und gleichzeitig sei. Die Vögel würden tot vom Himmel fallen. Er empfiehlt auch, darüber nachzudenken und in die Politik zu geben, das Silvesterfeuerwerk zumindest einzudämmen.
Frau Klatte weist auf Lärm und die hohen Werte von Feinstaub als Umweltbelastung hin. Sie berichtet von anderen Städten, in denen auf ausgewiesenen Bereichen Feuerwerk gezündet werden könne.
Frau Kuschel-Eisermann regt an, Böllerverbotszonen einzurichten, wenn ein komplettes Verbot nicht umzusetzen sei. Sensible Bereiche seien zu konkretisieren.
Aus Sicht von Herrn Bühren sei ein flächiges Verbot auch schon zur Gefahrenabwehr und Verhinderung von Unfällen zu empfehlen.
Herr Dr. Bücker weist auf das flächiges Böllerverbot in den Niederlanden hin.
Frau Stiller-Ludwig empfiehlt, auch die Feuerwerksraketen und Bereiche mit einer ungenügenden Löschwasserversorgung in das Verbot aufzunehmen.
Die Hydranten, die keine Wasser führen, sollten ausfindig gemacht werden, um diese Bereiche sollten Verbotszonen für Böller und Feuerwerksraketen ausgewiesen werden.
Herr Welzel weist darauf hin, es sei ein vielschichtiges Thema auch aus Sicht der Feuerwehr und Polizei.
Herr Gockel stellt klar, dass es keine rechtliche Grundlage für die Naturschutzbehörde gebe, eine solche Verordnung zu erstellen. Das Ansinnen des Naturschutzbeirat sei die Einleitung eines politischen Prozesses; eine Verordnung müsste vom Rat der Stadt beschlossen werden. Bei Interesse sollte das Thema in den Umweltausschuss eingebracht werden.
Frau Kuschel-Eisermann empfiehlt erst eine richtige Aufarbeitung des Themas mit allen Argumenten, das dann in den Umweltausschuss gebracht werden könne. Frau Selter schlägt vor, dass sie den Umweltausschuss darüber informiere, das Thema sei auf der Tagesordnung gewesen und der Naturschutzbeirat würde ein Arbeitspapier dazu erstellen.
