10.02.2026 - 3.1 Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen (Vorl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Kuschel-Eisermann stellt bzgl. der Rotbuchen am Schützenheim Holthausen die Angabe „Wald“ in Frage und fragt nach einer Ersatzpflanzung. Sie kritisiert die fehlende Information an den Schützenverein. Herr Bihs, Vorstand des Wirtschaftsbetriebes Hagen, stellt klar, es sei Wald. Der WBH werde sich die Situation ansehen für eine eventuelle Ersatzpflanzung. Die Bäume seien absterbend gewesen, so dass zur Sicherheit die Bäume umgehend gefällt werden mussten.
Herr Plümpe fragt, ob Ansprüche nach § 910 BGB geltend gemacht oder ob in vorauseilendem Gehorsam Bäume gefällt würden. Auch schlägt er vor, dass auch für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit/fehlender Gesundheit zu fällen waren, eine Ersatzpflanzung getätigt werden solle.
Herr Bihs erläutert, bei Verkehrssicherungsmaßnahmen gehe es darum, im Vorfeld den Schaden abwenden. Es seien nicht immer möglich, in der Stadt die Baumscheiben wieder zu bepflanzen, z. B. wenn sie zu klein seien. In der Stadt bestünden ca. 26.000 kartierte Baumscheiben. Wo möglich, würden die Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt; es gebe in der Stadt ein Budget dafür.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,2 kB
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