28.04.2026 - 6.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Soddemann erläutert, wie die Verfahrensweisen in einem Haushaltssicherungskonzept 

zu verstehen seien und erklärt die Unterschiede der Begrifflichkeiten „investive“ und „kon-sumtive“ Mittel und deren Zuordnung. Sie teilt mit, dass im Anschluss an ihre Einführung die beiden Sachanträge der Partei Bürger für Hohenlimburg behandelt würden.

 

Frau Soddemann beschreibt im Einzelnen, dass das vorliegende Haushaltssicherungskonzept (HSK, s. Seite 58, Haushaltsplanentwurf 2026/2027) bereits in 2023 beschlossen sei und die Konsolidierungsmaßnahmen bereits im Doppelhaushalt 2024/2025 enthalten wären.

Die Maßnahmen würden nochmal aufgeführt, weil diese fortgeschrieben werden müssten und die Stadt sich immer noch in der Haushaltssicherung befände.

Die Maßnahme „Kunst im öffentlichen Raum“ müsse im HSK verbleiben, solange sich die Stadt in der Haushaltssicherung befände. Jede Maßnahme, die nun rückwirkend aus dem

In der Auflistung der Konsolidierungsmaßnahmen (Seite 58, Haushaltsplan-Entwurf) wurde keine weitere Maßnahme ergänzt.

Das HSK beziehe sich auf die konsumtiven Ausgaben, nicht auf investive Ausgaben.

 

Im Haushaltsplan seien die Bereiche getrennt im konsumtiven und investiven Bereich darge-stellt worden.

Sie erläutert weiterhin, dass die Sachanträge der Fraktion Bürger für Hohenlimburg beide Bereiche beträfe.

 

Frau Uzun möchte dazu entsprechende Beispiele hören. 

 

Frau Soddemann erläutert den allgemeinen Sprachgebrauch in Abgrenzung zu den in der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts verwendeten Begrifflichkeiten. Sie nennt einige Beispiele von investiven Maßnahmen und konsumtive Maßnahmen.

 

Herr Walter ergänzt die Haushaltssystematik mit den zweckgebundenen Mitteln. Er erläutert, dass die zweckgebundene Mittel nur für entsprechende genannte Maßnahmen verwendet werden dürften.

 

Herr Fritzsche fragt an, warum ein HSK aufgestellt werden müsse, da momentan die Stadt nicht mehr als überschuldet gelte.

 

Herr Backhaus beantwortet die Anfrage und erklärt, dass das HSK aus 2024 fortgeführt werden müsse.  

 

Frau Buczek fragt, ob die beiden gestellten Sachanträge beide Bereiche „konsumtiv und investiv“ beträfe. 

 

Frau Soddemann bestätigt dies. 

 

Herr Walter stellt zusammenfassend dar, dass nun die beiden Sachanträge der Fraktion Bürger für Hohenlimburg behandelt würden.

 

Herr Schuh erläutert seinen Sachantrag „Verzicht auf die künstlerische Neugestaltung eines Fensters im Osthaus Museum“, nach § 16 der Geschäftsordnung.

 

Herr Prof. Dr. Stamm nimmt dazu ausführlich Stellung. Die Qualität des Fensters im         historischen Gebäude entspreche der Einzigartigkeit des Museums und seiner Geschichte.

Er erläutert, dass die Folkwang-Idee schon immer aufwendig war und daher spektakulär sei.

Herr Prof. Stamm führt einige Beispiele dazu an, wie das Bahnhofsfenster von Johan Thorn Prikker sowie die Figuren von Milly Steger über dem Haupteingang am

Stadttheater Hagen und die Rekonstruktion des Minne Brunnens.

 

Die Statuen und das Fenster am Bahnhof seien damals ebenso technisch überflüssig gewesen, und dennoch habe man sich damals trotz der Haushaltproblematik, die auch damals schon vorlag, für diese besonderen künstlerischen Entwürfe ausgesprochen.

  

Herr Prof. Stamm erläutert, dass das Fenster im historischen Altbau des Osthaus Museums technisch und energetisch nicht auf dem aktuellen Stand sei und erneuert werden müsse.

Eine einfache Erneuerung oder eine künstlerische Verglasung stehe zur Diskussion.

Der Gedanke des Hauses, wie es Osthaus vorgesehen habe, spreche für eine künstlerische Verglasung, ganz im Sinne der Folkwang-Idee. Natürlich sei es haushaltstechnisch zu disku-tieren, da es sich um eine große Glasfläche handele, die nicht im alten Fensterkreuz einzusetzen sei und ein neues tragendes Fensterkreuz eingebaut werden müsse.

 

Er würde alle Anstrengungen unternehmen, um Drittmittel für diese Erneuerung zu akquirie-ren, damit die künstlerische Gestaltung möglich werden könne.

 

Herr Prof. Stamm führt weiter aus, dass seit seinem Amtseintritt Drittmittelakquisen in erheblichem Umfang erfolgt seien. Er spreche sich für eine sinnvolle und notwendige Investition mit dieser künstlerischen Verglasung aus.

Im Juli 2027 werde das Museum 125 Jahre alt. Das Osthaus Museum gelte als Nachfolger des ersten Museums für zeitgenössische Kunst weltweit. Zum Jubiläum soll das Haus in   vollem Glanze erstrahlen. Zu diesem Jubiläumsjahr gehöre keine einfache Verglasung,     sondern eine künstlerische Gestaltung, die zu diesem besonderen Hause passe.

 

Frau Soddemann bestätigt und ergänzt die Notwendigkeit der Erneuerung des Fensters. Die Finanzierung sei mit Gesamtkosten von 200.000 EUR investiv eingeplant.

Für die technische Erneuerung seien 100.000 EUR veranschlagt.

Die zusätzlichen 100.000 EUR seien für eine künstlerische Ausgestaltung veranschlagt, hier-für seien bereits 60.000 EUR zweckgebundene Fördermittel zugesagt. Sie erläutert, dass   weitere Fördermittelanfragen liefen.

 

Herr Walter ergänzt, dass von der Stadt nur die technisch notwendigen Kosten getragen werden sollen. Der Rest der Kosten für die künstlerische Gestaltung solle durch Drittmittel finanziert werden, wovon zweckgebundene Fördermittel in Höhe von 60.000 EUR bereits garantiert seien.

 

Herr Röspel sagt zu, dass die CDU-Fraktion für eine künstlerische Gestaltung des Fensters stimmen werde. Das Osthaus Museum sei Zentrum des Jugendstils und sei ein zentraler Be-standteil der Hagener Kulturlandschaft.

Das neue Fenster als neues Kunstwerk im historischen Gebäude sei dadurch begründet.

Herr Röspel gibt zu Protokoll, dass weiterhin Drittmittel für diese künstlerische Gestaltung des Fensters akquiriert werden sollen.

Es seien 60 % der 100.000 EUR bereits garantiert und er hoffe, dass die restlichen 40% eben-falls durch Herrn Prof. Stamm akquiriert werden können.

Der künstlerischen Neugestaltung stehe dann nichts mehr im Wege.

 

Herr Eiche bedankt sich für die Ausführungen des Herrn Prof. Stamm und erklärt, dass nur städtische Mittel für die technische Notwendigkeit, für eine normale Reparatur, ausgegeben werden sollen. Unter der Bedingung, dass die Summe für eine künstlerische Gestaltung mit Fördergelder aufgebracht werden könne, sei er ebenfalls für eine künstlerische Gestaltung im Rahmen des 125-jährigen Folkwang-Jubiläums. 

 

 

 

Herr Schuh stimmt den Ausführungen des Herrn Prof. Stamm zu. Es sei nun eine neue Situation entstanden, da die künstlerische Hälfte durch einen Teil von Drittmitteln finanziert werden könne. Die handwerklichen, technischen Mittel von 100.000 EUR blieben notwendig.

Herr Schuh gibt zu Protokoll, dass die notwendigen technischen Maßnahmen durch die Stadt finanziert werden sollen und die künstlerische Hälfte von 100.000 EUR komplett aus Fremd-mitteln finanziert werden solle. Dann stimme er der Maßnahme zu.

 

Frau Soddemann sagt abschließend zu, dass weitere Drittmittel für die künstlerische Gestaltung akquiriert werden. Von den 100.000 EUR seien bereits 60.000 EUR Fördermittel garantiert. Die restlichen 40.000 EUR sollen durch Herrn Prof. Stamm noch eingeworben werden.

 

Herr Schuh gibt zu Protokoll, dass er hiermit seinen Sachantrag nach § 16 Geschäftsordnung zurückziehe, begründet durch die Darstellung des neuen Sachverhaltes.

 

Herr Walter erteilt Herrn Schuh ebenfalls das Wort für den zweiten Sachantrag „Sachbearbeitung Kunst im öffentlichen Raum“.

 

Herr Schuh erläutert seinen Sachantrag. Die Frage sei im Rahmen des Fragenkatalogs an den Kämmerer gestellt worden. Die Frage zum Haushaltsicherungskonzept sei bereits am Anfang dieser Sitzung beantwortet worden.

 

Frau Soddemann nimmt Stellung zu den haushaltsplantechnischen Auswirkungen.

Sie erläutert die Maßnahmenbeschreibung. Im Haushaltsplanverfahren 2024 sei die Stelle vorgeschlagen worden. Inhaltliche Diskussionen seien bereits im Kontext im letzten Doppel-haushalt 2024/2025 geführt worden. Sie erläutert, dass die Einsparungen von 30.000 EUR aufgeführt worden seien. Es wären zusätzliche Kompensationsmaßnahmen notwendig, wenn man diese Stelle wieder einrichten würde. Angesichts dessen, bliebe die Verwaltung bei der Einschätzung von 2024, dass die Maßnahme so beibehalten werde.

 

Herr Schuh bedankt sich für die Erläuterungen und es sei zu seiner Frage im Sachantrag keine Abstimmung erforderlich. 

 

Herr Walter fragt, ob noch Anträge zum Tagesordnungspunkt 6.1. gestellt würden, bevor er zu diesem Tagesordnungspunkt abstimmen lasse.

 

Herr Schuh gibt an, dass er noch eine Frage zum Haushaltsplanentwurf habe. Er möchte wissen, welche Nutzung für die Hausmeisterwohnung (S. 48 Haushaltsplanentwurf) vorgesehen sei.

 

Frau Soddemann teilt dazu mit, dass es erste Überlegungen gebe, jedoch diese noch nicht spruchreif wären. Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss werde aber entsprechend informiert.

 

 

 

 

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

 

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2026/2027 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

Vorsitzender

1

 

 

CDU

3

 

 

AfD

3

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000359&TOLFDNR=1024658&selfaction=print