16.03.2026 - 3.3 Dachsanierung im Emil Schumacher Museum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Infrastrukturausschusses
- Gremium:
- Infrastrukturausschuss
- Datum:
- Mo., 16.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Jessica Hatwich
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schöneborn berichtet, dass bei näherer Begehung aufgrund eines Feuchtigkeitsschadens im Bereich des Foyers ein größerer Schaden festgestellt wurde. Es befinden sich derzeit ca. 11.000 Liter Wasser im Dach. Das Dach sei nicht mehr tragfähig und dürfe nicht begangen werden. Es muss eine Komplettsanierung des Daches vorgenommen werden. Dafür werde ein Gerüst benötigt. Es wird ein Gerüst mit einem Tunnel vor dem Haupteingang aufgebaut, damit das Kunstquartier weiterhin begehbar bleibt. Ein weiteres Gerüst wird auf der Rückseite des Gebäudes angebracht. Es wird eine Montagefläche sowie eine Fläche für einen Autokran benötigt. Für die Montage des Gerüstdaches muss die Hochstraße zeitweise gesperrt werden. Ein Umleitungskonzept sei bereits abgestimmt und geplant. Das 25 Meter große Komplettgerüst wird mit einem Autokran auf das Foyerdach gestellt. Für den hinteren Notausgang wird ein barrierefreier Holzsteg gebaut.
Herr Poll fragt nach, ob die Hochstraße für die Gesamtdauer der Dachsanierung gesperrt werde. Herr Schöneborn entgegnet, dass die Hochstraße lediglich ein paar Tage für den Auf- und Abbau vom Gerüst gesperrt werde.
Frau Heuer äußert ihr Befremden darüber, wie es in der kurzen Zeit zu dem Schaden habe kommen können. Sie fragt nach der Konstruktion des Daches, den voraussichtlichen Kosten und nach der Haftung für den entstandenen Schaden.
Herr Schöneborn gibt an, dass es eine Edelstahl-Stehfalzblech-Konstruktion sei. In Stehfalzen seien keine Dichtungen enthalten, wodurch das Wasser von außen über Jahre eingedrungen sei. Dies habe den Schaden verursacht.
Frau Heuer betont, dass die Haftung geklärt werden solle.
Herr Keune teilt mit, dass das Unterdach dicht und das Foyer weiter nutzbar seien. Es gäbe keine optische Beeinträchtigung. Herr Keune erinnert an das gerichtliche Beweissicherungsverfahren, das hohe Kosten verursacht habe, und die Haftungsfrage trotzdem offengeblieben sei. Außerdem sei die ausführende Dachdeckerfirma insolvent.
Herr Schöneborn ergänzt, dass das Rechtsamt gerade dabei sei, die Haftungsfrage zu prüfen. Er gibt an, dass die Kosten für die Dachsanierung auf ca. 600.000 Euro geschätzt werden.
Herr Romberg gibt an, dass es sich hierbei um einen versteckten Mangel handeln könne und die Gewährleistungsplicht in diesem Fall bis zu 30 Jahre betragen würde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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