14.04.2026 - 5.1 Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz

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Wortprotokoll

Tanja Grahl begrüßt Andrea Möbus und Marice Garbe vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung und erteilt ihnen das Wort.

 

Marice Garbe berichtet über die deutschlandweit folgenden Anmeldezahlen von Prostituierten in den letzten Jahren:

 

2019:  40.400 Prostituierte

2023:  30.600 Prostituierte

2024:  32.300 Prostituierte.

 

Dies zeige eine grundsätzliche Bereitschaft zur Anmeldung des Gewerbes, allerdings seien die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig gewesen.

 

Der Großteil der Prostituierten stamme aus europäischen Ländern ab, hauptsächlich aus Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus wurden für 2024 2.250 Prostitutionsgewerbe gemeldet, darunter fallen Bordelle, entsprechend genutzte Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile), die Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung, sowie das Betreiben einer Prostituiertenvermittlung.

 

Marice Garbe führt aus, dass sie entsprechend des Prostituiertenschutzgesetzes arbeite, das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist die Regulierung des Prostituiertengewerbes (Erlaubnispflicht), sowie der Schutz der Prostituierten (Anmeldepflicht). Die Instrumente „Anmeldepflicht“ und „Pflicht auf gesundheitliche Beratung“ werden seitens der Prostituierten größtenteils nicht als Schutzinstrumente, sondern eher als Instrumente der staatlichen Überwachung und als Einschränkung der Berufsausübung wahrgenommen. Es werde eine Dunkelziffer von 200.000 Prostituierten vermutet, hingegen sind lediglich 32.000 Prostituierte angemeldet. Seit 2022 werde das Gesetz bereits evaluiert, um eine Verbesserung zu erzielen.

 

Marice Garbe erläutert die Voraussetzungen und Abläufe bezüglich der Anmeldepflicht. In Hagen bestanden bis Ende des Jahres 2025 93 gültige Anmeldebescheinigungen von Prostituierten, die sich unterjährig angemeldet, bzw. ihre Tätigkeit verlängert haben. Die Zahl variiert, da die Anmeldungen über unterschiedliche Gültigkeitszeiträume (abhängig vom Alter der Prostituierten) verfügen und teilweise bundesweit gültig sind.

 

In der Düppenbeckerstraße in Hagen befinden sich zurzeit sieben angemeldete Prostitutionsbetriebe, sowie ein weiterer angemeldeter Betrieb im Hagener Süden. Darüber hinaus werden auch Ferienwohnungen angemietet, um dem Gewerbe für kurze Zeit nachgehen zu können.

 

Ausbeutung sei ebenfalls ein großes Problem, das durch den Menschenhandel und der damit verbundenen Notlage der Menschen verstärkt werde. Häufig werde dabei auch die Loverboy-Methode angewendet.

 

Tanja Grahl erkundigt sich, ob im Rahmen der Zwangsprostitution gefälschte Ausweise genutzt werden, um das Mindestalter von 18 Jahren vorzutäuschen.

 

Marice Garbe teilt mit, dass sie selbst noch keinen gefälschten Ausweis vorgezeigt bekommen hat. Allerdings haben andere Kommunen berichtet, dass Ausweise, aber auch Anmeldebescheinigungen gefälscht worden seien.

 

Ursula Bartscher erkundigt sich, welche Hilfsangebote für Zwangsprostituierte angeboten werden.

 

Marice Garbe berichtet, dass in der Regel nicht signalisiert werde, dass eine Zwangsprostitution stattfindet bzw. den betroffenen Damen häufig gar nicht die prekäre Situation klar sei, in der sie sich befinden. Hilfsangebote bestehen seitens der Diakonie, ein regelmäßiger Austausch findet statt. Bei Bedarf werde der Kontakt zur Diakonie hergestellt, bzw. über die Möglichkeit informiert.

 

 

Sabine Michel bedankt sich bei Marice Garbe für die ausführliche Information und erkundigt sich, ob konkrete Zahlen bezüglich der Loverboy-Methode vorliegen und inwieweit seitens der Stadtverwaltung mit der Polizei und dem Opferschutz diesbezüglich zusammengearbeitet werde.

 

Marice Garbe führt aus, dass sie selbst für die Anmeldungen zuständig sei und bezüglich der Loverboy-Methode keine Zahlen nennen kann. Hauptanlaufstellen seien bei dieser Thematik die Diakonie sowie der Opferschutz der Polizei.

 

Christine Zittlau erkundigt sich nach möglichen Vorteilen durch eine Anmeldung, wie z. B. eine Krankversicherung für Prostituierte und welche Schutzmaßnahmen durch das Gesetz verankert wurden.

 

Marice Garbe erklärt, dass sie den Prostituierten zu einer Krankenversicherung rät, auch wenn es sich nur um eine kurzzeitige Ausübung handelt. Um einen besseren Schutz gewährleisten zu können, bestehen Mindestanforderungen an Bordelle (z. B. Freizeiträume, Spinde für die Prostituierten und eine Küche müssen eingerichtet sein). Während der Ausübung des Gewerbes dürfen die Türen nicht abgeschlossen werden, ein Notfallalarm muss installiert sein, so dass im Ernstfall Hilfe durch andere Prostituierte geleistet werden kann.

 

Susanne Deitert bittet um eine Erläuterung, wie die Umsetzung bzw. Einhaltung des Gesetzes kontrolliert werde.

 

Marice Garbe berichtet, dass ca. einmal jährlich unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.

 

Wilma Panzer teilt mit, dass in der Vergangenheit bereits eine Mitarbeiterin der Diakonie zum Thema Zwangsprostitution berichtet habe und erkundigt sich, wie die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Diakonie aussieht.

 

Marice Garbe hat erfreulicherweise noch keinen Fall der Zwangsprostitution erlebt. Sollte dies geschehen, werde ein Austausch mit der Diakonie bezüglich der Zuständigkeiten und das weitere Vorgehen erfolgen.

 

Andrea Möbus ergänzt, dass Zwangsprostitution nicht in Bordellen stattfände, sondern eher in privat gemieteten Wohnungen bzw. Ferienwohnungen. Dabei sei die Ordnungsbehörde auf achtsame Nachbar*innen angewiesen, die auf eine solche Problematik hinweisen. Bei Bekanntwerden würde dies überprüft, ein Austausch mit der Diakonie werde gesucht und es müsse geklärt werden, ob Personen dazu eine Aussage tätigen, um entsprechende Wege einleiten zu können.

 

Tanja Grahl und Sabine Michel bedanken sich bei Marice Garbe und Andrea Möbus für den heutigen Bericht und die Erläuterungen.

 

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