11.02.2026 - 4 Barrierefreier Zugang zu den Wahlbüros - Anscha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da die Vortragende einen Anschlusstermin hat, wird TOP 5 vorgezogen.

Frau Willun, Amt für Statistik und Wahlen trägt zum Thema "barrierefreie Wahllokale" vor. In den letzten drei Jahren habe sich die Zahl von 60 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Das heißt, es ist eine breite Auswahl an barrierefreien bzw. -armen Wahllokalen vorhanden. Lediglich elf Wahllokale sind noch nicht barrierefrei. Diesbezüglich sei ein oft genanntes Thema die Anschaffung von Rampen, welches bereits im Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Vergangenheit besprochen wurde. Für diese Anschaffung stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Ggf. könne dies über Fördermittel oder Spenden ermöglicht werden. Frau Willun wird den Beirat informieren, wenn sie dies in Erfahrung gebracht hat.
Frau Willun beschreibt, dass sie z.B. versuche die vorhandenen Wahllokale über Hintereingänge zugänglich zu machen. Die Turnhalle in Garenfeld sei mit einer selbst gebauten Rampe ausgestattet, die jedoch aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden könne. Der Wahlvorstand sei angehalten, die Wahl auch vor dem Wahllokal durchzuführen. Auch hier werde das Wahlgeheimnis gewahrt. Die WahlhelferInnen würden diese Möglichkeit gerne bieten.

Frau Willun beantwortet noch ausführlich Fragen. Herr Westermann fragt, ob unter Barrierefreiheit hier nur die Zugänglichkeit der Wahllokale durch Rollstühle gemeint sei oder ob auch an die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- und Hörbehinderung gedacht worden sei. Frau Willun erläutert, dass Mitarbeiter bereits im Eingangsbereich bereitstehen, um den eintreffenden Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Es gebe keine Möglichkeit die Unterlagen in Blindenschrift bereitzustellen. Vom Blinden- und Sehbehindertenverein werde jedoch für jede Wahl eine entsprechende Schablone entwickelt und bereitgestellt. Diese müsse vor der Wahl bestellt und selbständig zum Wahllokal mitgebracht werden.
Frau Uzun fragt, ob die Wahl nur ortsgebunden ausgeübt werden müsse. Frau Willun erklärt, dass mit dem Wahlschein und/oder Personalausweis auch ein anderes Wahllokal aufgesucht werden könne.
Herr Sondermeyer führt an, dass er die Thematik der Ausstattung der Wahllokale mit Rampen bereits seit Jahrzehnten kenne und verweist noch mal deutlich darauf, dass die Wahlausübung ein verbrieftes Recht sei. Er lehne es ab, dass eine Anschaffung aufgrund von Fördermitteln erfolgen solle. Eine weitere Möglichkeit sei, dass für den Tag der Wahl Rampen angemietet würden.
Zu Wahlzeiten ist laut Frau Willun die Seite www.wahllokalfinder.de als Link geschaltet und die BürgerInnen können sich die Wahllokale nach Barrierefreiheit aussuchen. Die Wahllokale sind mit Fotos hinterlegt. Frau Willun suche auch immer neue Standorte oder Alternativmöglichkeiten. Frau Pollok schlägt Frau Willun ein Beispiel in Hohenlimburg vor, welches von Frau Willun bereits einen Tag später besucht und für gut befunden wurde.

Herr Otto lobt die Arbeit von Frau Willun und fragt, ob es Meldungen gab, dass jemand nicht wählen konnte. Frau Willun gibt an, dass es in der Vergangenheit Beschwerden gab und schildert wie z.B. am Standort Rummenohl eine gute Lösung gefunden werden konnte. 
Frau Willun beantwortet noch Fragen von Herrn Heiermann, Frau Kuschel-Eisermann und Herrn Westermann.

Es wird sich darüber ausgetauscht, dass auf dem Wahlschein zwar ein Hinweis auf die Barrierefreiheit des vorgegebenen Wahllokals enthalten ist, jedoch wenn der Hinweis lautet „eingeschränkt barrierefrei“ kein Hinweis auf die Auswahlmöglichkeiten der alternativen Wahllokale. Daher wird der gefasste Beschluss dahingehend ergänzt, dass die zur Wahl geschaltete Internetseite www.wahllokalfinder.de als Hilfe auf den Wahlschein kommt.

Es wird ein Beschluss gefasst.

 

 

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Beschluss:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen spricht die Empfehlung aus, dass die Fachabteilung einen Vorschlag zur Ausstattung der Wahlbüros mit Rampen ausarbeitet und dass auf den Wahlbenachrichtigungen der Link zum Wahllokalfinder aufgeführt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

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 Einstimmig beschlossen

 

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