11.02.2026 - 5 Mobile Sehberatung für Menschen mit Sehverlust ...

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Wortprotokoll

Herr Willenberg berichtet von dem Projekt der Mobilen Sehberatung, das aktuell dem Ende entgegenlaufe. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen befasse sich seit 2008 mit der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Sehverlust durch Beratungs- und Unterstützungsangebote. In diesem Zusammenhang wurden ehrenamtliche Betroffene zu Peer-Beratern ausgebildet sowie ein Qualitätsmanagement für Beratungsstellen entwickelt. Daraus entstand das bundesweite Angebot „Blickpunkt Auge“, einschließlich eines mobilen Beratungsangebots und zum Schluss das Mobil der mobilen Sehberatung. Trotz 43 stationärer Beratungspeerstellen in Westfalen-Lippe sei eine flächendeckende, niedrigschwellige Beratung nicht gewährleistet. Das mobile Beratungsprojekt habe diese Lücke teilweise schließen können. In den ersten vier Jahren seien über 3000 Beratungen durchgeführt worden, unter anderem in Hagen, dem ersten Standort des Projektes in 2022. Das Projekt ende am 03. Oktober mit einer letzten Beratung auch am Standort Hagen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen jedoch in ein Folgeprojekt einfließen.

Es habe sich gezeigt, dass auch mobile Beratung allein nicht ausreiche, um den Bedarf zu decken. Insbesondere ältere Menschen suchten neben Beratung verstärkt auch soziale Kontakte und lokale Anbindungsmöglichkeiten.
Geplant sei daher eine Weiterentwicklung hin zu einer behinderungsübergreifenden mobilen Beratung für ältere Menschen mit Einschränkungen. Zusätzlich sollen vor Ort Maßnahmen initiiert werden, um den Aufbau lokaler Gruppen zu fördern und sozialer Isolation entgegenzuwirken.

Herr Willenberg bittet um die Einschätzung dieses Ansatzes.

Herr Westermann fragt, ob eine feste Beratungsstelle vorgesehen sei. Herr Willenberg stellt klar, dass weiterhin ein mobiles Angebot geplant sei, beispielweise regelmäßige Termine auf dem Wochenmarkt. Neu sei die Öffnung für weitere Selbsthilfegruppen, etwa aus den Bereichen Diabetes oder Hörschädigung, aber gerne für alle Bereiche.
Herr Westermann regt an, bestehende EUTB-Beratungsstellen stärker bekannt zu machen und die Vernetzung auszubauen. Diese würden bereits umfassende Beratung leisten. Mobile Angebote seien besonders für ländliche Regionen sinnvoll, weniger für Großstädte.

Herr Willenberg stellt dar, dass ein mobiles Angebot als Möglichkeit gesehen wird, Öffentlichkeit herzustellen und niedrigschwellige Zugänge zu schaffen. Durch die Mobilität erreiche man einfach viel mehr Menschen. Wenn ein Betroffener in Schmallenberg wohnt, müsste die Beratungsstelle der EUTB in Meschede aufgesucht werden. Flächendeckend könne die EUTB noch nicht alle erreichen.

Herr Wewer sieht die Mobile Sehberatung als sinnvolle Ergänzung.

Herr Fußy erklärt, dass die EUTB sehr viel leiste, jedoch über begrenzte personelle Ressourcen verfüge. Ein ergänzendes mobiles Angebot, gerade weil das vorgestellte so gut angekommen sei, würde er daher als sinnvoll betrachten und auch in dem breiteren Angebot.

Insgesamt wird die Mobile Sehberatung als sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Strukturen bewertet und es wäre schön, wenn hier eine Kombination zu den stationären Beratungsstellen entstehe.