10.02.2026 - 9.2 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Annika Schewe
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Mechnich weist darau hin, dass es sich hier nur um eine Kenntnisnahme handelt, da die Vorlage bereits im Rat der Stadt Hagen beschlossen worden sei.
Herr Arnusch weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Hagen einen erweiterten Beschlussgefasst habe. Punkt 3 des Beschlusses laute, dass die Stadt Hagen perpektivisch das Ziel einer auskömmlichen Versorgung mit Pflegeplätzen innerhalb der einzelnen Stadtbezirke verfolge. Das habe man in Hohenlimburg diskutiert, weil dieser Stadtteil mit Pflegeplätzen unterversorgt sei.
Frau Soddemann dankt Herrn Arnusch für den Hinweis. Sie erklärt, dass der Beschluss aus terminlichen Gründen im Rat gefasst werden musste und man dem SID die Vorlage wenigestens zur Kenntnis geben wolle. Es handele sich natürlich bei dem Beschluss, den der Rat gefasst habe, um den endgültigen Beschluss.
Frau Buchholz weist darauf hin, dass die Anzahl der Betten keinen Nutzen habe, wenn man nicht das Personal dafür habe. Es sei nach wie vor eine große Herausforderung, Fachkräfte zu finden.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2025 bis 2028 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2026 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.
2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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