10.02.2026 - 10 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Köppen berichtet, dass es einen neuen Mietspiegel für Hagen gebe. Sie fragt, ob die Zahlen aus dem neuen Mitspiegel bereits auf die Kosten der Unterkunft übertragen worden seien.
Herr Fiedler erklärt, dass es dahingehend einen fachlichen Zusammenhang, aber keine Bedingung gebe.Die Kosten der Unterkunft würden über ein schlüssiges Konzept festgelegt, zu dem es auch gesetzliche Vorgaben gebe. Insoweit gebe es dabei keinen Automatismus. Es werde parallel an dem schlüssigen Konzept weitergearbeitet, das man zu gegebener Zeit vorlegen werde.
Frau Soddmann ergänzt, dass die Vorbereitungen liefen, da es Vorgaben dazu gebe, wie und wann man das Konzept vorlegen müsse.
Frau Köppen führt aus, dass ihr berichtet worden sei, dass wenn man die Hotline des Jobcenters anrufe, den Anrufern mitgeteilt werde, dass man sein Anliegen schriftlich einreichen müsse.
Herr Schmitz erklärt, dass ihm das so nicht bekannt sei. Er beschreibt das Verfahren. Der Anrufer werde an ein Sevicecenter verbunden. Das sei ein Dienstleister, der gut aufgestellt sei, so dass man in der Regel eine gute Erreichbarkeit sicherstellen könne. Wenn es sich um eine fachliche Frage handele, die nicht beantwortet werden könne, sei es so, dass das Servicecenter ein Ticket an die Fachstelle weitergebe. Die kümmere sich dann um das Thema. Es sei nicht der Fall, dass Kundinnen und Kunden aufgefordert würden, ihr Anliegen schriftlich einzureichen. .
