02.07.2026 - 3.5 Tischvorlage zur Entscheidung des OVG Münster z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Do., 02.07.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sebastian Aust
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Keune erläutert, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Regionalplan für unwirksam erklärt hat. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig und die schriftliche Begründung liegt auch noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob der RVR eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen wird. Sollte es dazu kommen, bleibt der Regionalplan für die Dauer des Verfahrens ebenfalls weiter wirksam. Sämtliche Pläne, die auf dem Regionalplan basieren, sind auch weiterhin gültig. Alle Beschlüsse, die bis dahin gefasst werden, sind und bleiben wirksam; das schließt die Pläne für Windenergie mit ein. Da die Stadt mit dem RVR-Plan in Bezug auf die Fläche in Hohenlimburg nicht konform geht, ergibt sich an der Stelle allerdings kein Nutzen.
