02.07.2026 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Empfehlungsbeschluss:

Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße wird durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 28.05.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut im Internet zu veröffentlichen und erneut öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der angepasste Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße liegt zu Teilen in den Stadtbezirken Haspe und Mitte, in der Gemarkung Haspe und Hagen. In der Flur 10, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet die Flurstücke 209 und 2010. In der Flur 11, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet die Flurstücke 31, 34, 35, 36, 37, 45, 54, 55, 56, 57, 58, Teile des Flurstücks 65, sowie die Flurstücke 66, 67, 68, 69, 80, 83, 84, 85, 86, 97 und 98. In der Flur 12, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet die Flurstücke 9, 10, 11, 12, 13, 14, 27, 28, 29, 30, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 48, 49, 50, 51. In der Flur 13, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet die Flurstücke 13, 15, 24, 25, 28, 29, 30, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 51, 54, 55, 56, 62, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78 und 79 und in der Flur 23, in der Gemarkung Hagen, die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 10, 266, 392, Teile der Flurstücke 393 und 479, 522, 552, und das Flurstück 553.

Im Norden und im Süden wird das Plangebiet entlang der Bahntrassen abgegrenzt. Die östliche Abgrenzung orientiert sich am Bebauungsplan 3/89 (452). Im Westen wird sich am Bebauungsplan 4/87 (434) orientiert. Südwestlich von diesem wurde der Einzugsbereich bis zur Hördenstraße erweitert und ein Autohaus mit einbezogen. Die Wohnbebauung an der Kreuzung Hördenstraße / Berliner Straße wurde ausgelassen, da sich diese sowohl in ihrer Typologie, als auch in ihrer räumlichen Wirkung klar von den gewerblich genutzten Flächen des Geltungsbereiches abgrenzt und den Übergang zu den Wohn- bzw. gemischten Bauflächen im Südwesten darstellt. Zudem ist die Fläche im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, während die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sind. Nordwestlich endet der Geltungsbereich mit der Spiekerstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

AfD

3

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage