02.07.2026 - 6.3 Reaktivierung des Hedtmann Standortes - Vorstel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 02.07.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Alexandra Schweda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sondermeyer ist gegen die damit einhergehende Vergrößerung der Ladenfläche, die quasi einer Verdoppelung gleich kommt. Damit wird den umliegenden Einzelhändlern erdrückend viel Konkurrenz gemacht und es tut der gesamten Umgebung nicht gut. Herr Sondermeyer möchte wissen, ob die geänderte Nutzung des Grundstücks genehmigungspflichtig ist.
Herr Szuka kann die Bedenken grundsätzlich verstehen, aber an dieser Stelle hält er sie für unbegründet. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich noch ein neuer ALDI-Markt, ebenso ein Penny-Markt und LIDL möchte jetzt ebenso nachziehen. Herr Szuka begrüßt ausdrücklich den Inhalt der Vorlage und das Vorhaben.
Herr Keune erklärt, dass LIDL schon länger auf der Suche nach einem Standort war, da auch der bestehende Markt in Gänze veraltet ist. Der nachgefragte Standort droht zudem zur Brache zu werden. In Kombination mit der Wohnungsplanung ist die Sache an diesem Standort eine gute städtebauliche Lösung, mit der auch eine Aufwertung des Bereiches einhergeht.
Die Verwaltung kann auch ohne Bebauungsplan nach § 4 BauNVO § 30 BauGB das Vorhaben genehmigen. Da dieses Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung ist, ist es der Politik, der Bezirksvertretung wie auch dem Fachausschuss, zur Kenntnis zu geben. Sollte das Vorhaben auf Ablehnung stoßen, müsste die Verwaltung versuchen es zu verhindern.
Herr Voigt schließt sich inhaltlich den Ausführungen von Herrn Szuka an.
Auch Herr Klepper sieht das Vorhaben sehr positiv und wirbt für eine Zustimmung.
Herr Sondermeyer wiederholt, dass er das Konzept für die Wohnraumschaffung unterstützt, nicht die Verdoppelung der Verkaufsfläche.
Beschluss:
- Das vorgelegte Bebauungskonzept zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes und 24 Wohneinheiten wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/18 (679) in die politische Beratung einzubringen.
- Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes bezogen auf die Herstellung familienfreundlicher Wohnungen, Begrünung, Lärmschutz sowie Klima- und Energieaspekte (Dachbegrünung, Baumrigolen, Energiestandard der Gebäude) sowie Verkaufsfläche des Discountmarktes und Nachnutzung des Bestandsstandortes sichert.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
- |
- |
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AfD |
3 |
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- |
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SPD |
2 |
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Bündnis 90/Die Grünen |
1 |
- |
- |
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HAK |
1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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Die Linke |
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1 |
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BSW |
1 |
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Herr Meier hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
14 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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