19.03.2026 - 5.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- gemischt (Beschlüsse erfasst)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Barbara Di Iorio
- Beschluss:
- ohne Beschluss
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Aufhebung des Bebauungsplans 2/05 (568) Teil 2 – „Haßleyer Insel“ – zu beschließen, ein neues Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans einzuleiten und eine Veränderungssperre für den genannten Bereich zu erlassen.
A Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans
- Der Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 – „Haßleyer Insel“ - vom 14.07.2011 wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
- Das Verfahren zur Aufhebung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
B Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans
- Für den Geltungsbereich des alten Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 – „Haßleyer Insel“ - vom 14.07.2011 (siehe dazu unten zu 6.) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des neuen Bebauungsplans „Haßleyer Insel - Gewerbe" beschlossen.
- Das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes „Haßleyer Insel - Gewerbe" ist identisch mit dem des alten Planes Nr. 2/05 (568) Teil 2 – “Haßleyer Insel” im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley. Es wird durch die BAB A 45, einem landwirtschaftlichen Weg und die Haßleyer Straße (L 704) begrenzt.
- Ziel und Zweck dieser Planung ist die Ausweisung von dringend erforderlichen Flächen des produzierenden Gewerbes.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
C Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
- Zur Sicherung der Planung beschließt der Rat der Stadt Hagen gemäß §§ 14 ff. BauGB den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Haßleyer Insel - Gewerbe" (siehe oben zu B).
- Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Haßleyer Insel – Gewerbe."
- Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, sofern sie nicht gemäß § 17 BauGB verlängert wird.
- Dem Rat sind die weiteren Verfahrensschritte zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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365,3 kB
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