19.03.2026 - 3.1 Bericht öffentliche Wohnraumförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Anja Hegel-Söhnchen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Klepper begrüßt Frau Hegel-Söhnchen und übergibt an sie das Wort.
Frau Hegel-Söhnchen berichtet von einem erneuten Rekord im Jahr 2025 im Rahmen der Wohnraumförderung. Anfang des Jahres habe man für den Mietwohnungsneubau ein Regelbudget von 6,3 Mio Euro erhalten. Im Laufe des Jahres konnten alle bewilligungsreifen Projekte gefördert werden, so dass am Ende des Jahres insgesamt 26,8 Mio. Euro verausgabt wurden. Damit werden in den nächsten Jahren 126 geförderte Mietwohnung errichtet. Erfreulich ist, dass man seit Jahren auch wieder Förderungen im Bereich der Einkommensgruppe B hat. Dies sind Besserverdienende, die die Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschreiten. Hier gibt es in Hagen nur noch zwei Wohnungen im Bestand. Im Bereich der Modernisierungsförderung wurde ein Jahresanfangsbudget von 1,1 Mio Euro überwiesen. Im Laufe des Jahres wurde vom Land das Budget auf 15,5 Mio Euro aufgestockt. Es wurden zwei Quartiersmaßnahmen gefördert, den Mietwohnungsneubau in der Elmenhorststraße (HGW) und im Bereich der Modernisierungsförderung ein Vorhaben eines privaten Investors in Vorhalle. Im Bereich der Eigentumsförderung wurden 1,2 Mio Euro bewilligt und mit einer kleinen Aufstockung im Lauf des Jahres wurden 1,4 Mio Euro Förderzusagen erteilt. Die erfreulichen Förderzahlen wirken sich auch unmittelbar auf die Verwaltungsgebühren aus. Im Bereich des Mietwohnungsbaues und der Modernisierungsförderung sind dies 0,4 % des bewilligten Darlehens. Im Eigenheimbereich ist die Gebühr niedriger. Die Verwaltungsgebühreneinnahmen haben sich bereits im Jahr 2024 auf 67.000 Euro erhöht und im Jahr 2025 waren es 182.000 Euro. Für 2026 wurden die Regelbudgets bereits zugewiesen- 7,2 Mio Euro für den Mietwohnungsneubau, 1,6 Mio Euro für die Modernisierungsförderung und 1,3 Mio Euro für die Eigenheimförderung. Für die Mietwohnraumförderung liegen bereits Förderanträge in Höhe von 24 Mio Euro, im Bereich der Modernisierungsförderung in Höhe von 15 Mio Euro und im Eigenheimbereich in Höhe von 2,5 Mio Euro. Das Ministerium konnte bis dato noch keine Aussagen treffen, wann eine Umverteilung erfolgt. Erst einmal sollen möglichst bis zum 30.06.2026 alle Förderzusagen erteilt werden, dann erfolgt die erste Umverteilung.
Herr Klepper ist über die Zahlen und die Aussichten erfreut und bedankt sich für den Bericht.
Herr Meier fragt nach dem Verfahren der Umverteilung der Fördergelder.
Frau Hegel-Söhnchen erklärt, dass die Fördermittel allgemein sehr nachgefragt sind. Es gibt jedoch Städte, die das Budget nicht ausschöpfen. Dieses wird dann umverteilt. Eine Rolle spielen Mietniveau und Bedarf, aber auch der Bestand an geförderten Wohnungen und wieviel Wohnraum in den nächsten 10 Jahren aus der Bindung fällt. Aktuell gibt es einen Bestand an 3.100 Wohneinheiten, wovon in den nächsten Jahren knapp 1.900 Wohnungen aus der Bindung fallen. In 2026 sind es 110, 2027 ca. 380 Wohnungen.
Frau Heuer fragt nach den Wohnungen, die aus der Bindung fallen und möchte wissen, wie hoch hier der private und der genossenschaftliche Anteil ist. Sie möchte außerdem wissen, ob die Mietpreise bei den Genossenschaften nach Wegfall der Bindung reguläres Mietniveau erreichen.
Frau Hegel-Söhnchen bestätigt, dass der Großteil der Wohnungen von den großen Wohnungsgesellschaften sind, ob Mietpreisanpassungen erfolgen, entzieht sich ihrer Kenntnis. Es gibt Fälle, wo Mieter vorsorglich nach einem Wohnberechtigungsschein fragen und sich nach einer neuen geförderten Wohnung umschauen, aus Sorge vor einer Mieterhöhung.
Frau Bremser fragt nach, inwieweit die Wohnungen barrierefrei ausgebaut worden sind.
Frau Hegel-Söhnchen teilt mit, dass die geförderten Neubauwohnungen alle barrierefrei sind.
