19.03.2026 - 7 Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Heuer fragt nochmal nach dem Überlaufparkplatz und weist erneut darauf hin, dass dieser an Wochenenden abgesperrt ist und nicht genutzt werden kann. Sie möchte wissen, wer dafür verantwortlich ist, dass dieser Parkplatz auf- und zugeschlossen wird. Sie möchte, dass diese Person eingewiesen und angewiesen wird, den Parkplatz bei Bedarf zugänglich zu machen. Ansonsten wird wild vor dem Parkplatz geparkt.

 

Frau Heuer fragt nach der Baustelle an der Hohenlimburger Straße auf Höhe der Hünenpforte. Fahrradfahrer dürfen diese Baustelle nicht passieren. Nach dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW sollte jedoch eine Durchfahrt erlaubt sein. Die Umleitung führt durch Holthausen. Sie fragt nach der Straße im Weinhof, wo es einen Fuß- und Radweg gibt. Dieser gehört, lt. ADFC, zur offiziellen Route des Radverkehrsnetzes NRW. Warum führt die Umleitung, die ja eigentlich gar nicht gebraucht wird, nicht darüber?

 

Aufgrund der noch nicht beschlossenen neuen Zuständigkeitsordnung wäre das eine Frage für den Umweltausschuss gewesen, erklärt Herr Keune. Er sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Bezüglich Überlaufparkplatz will Herr Keune den HVG informieren.

In Kürze wird dort allerdings auch eine Baustelle entstehen und der Parkplatz wird deswegen abgesperrt sein. Solange dies aber noch nicht der Fall ist, soll der Parkplatz bei Bedarf geöffnet werden. 

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