19.03.2026 - 6.4 Erlass einer Satzung über das Besondere Vorkauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 BauGB für die im Satzungsplan schraffiert dargestellten Flächen im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 2/26 (728) –  Südufer Hengsteysee – Parkplatz am Laufwasserkraftwerk - in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage