19.02.2026 - 6.2 Stadtumbaugebiet "Hagen-Pakt" als Sonderförderg...

Beschluss:
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Wortprotokoll

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Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Beschluss des Stadtumbaukonzeptes „Hagen-Pakt“

Das mit Anlage 1a beigefügte städtebauliche Entwicklungskonzept gemäß § 171b Abs. 2 BauGB wird als „Stadtumbaukonzept Hagen-Pakt – Sonderfördergebiet zur Quartiers- und Immobilienentwicklung“ beschlossen.

  1. Festlegung des Stadtumbaugebietes „Hagen-Pakt“

Das in Anlage 1b abgegrenzte Gebiet wird als Stadtumbaugebiet „Hagen-Pakt – Sonderfördergebiet zur Quartiers- und Immobilienentwicklung“ gemäß § 171b Abs. 1 BauGB für die Bereiche Altenhagen, Eckesey, Bahnhofsquartier, Wehringhausen und Haspe festgelegt.

  1. Erwerb von Immobilien im Stadtumbaugebiet

Im Rahmen des Stadtumbaugebietes wird der Ankauf von Immobilien, die sich in dem Gebiet befinden, unter der Maßgabe ermöglicht, dass dieser auch freihändig oder unter Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts erfolgt, um die zügige Umsetzung der Sanierung-, Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen sicherzustellen.

  1. Erwerb ohne politischen Beschluss bis 10% über Verkehrswert

Der Ankauf von Immobilien innerhalb des Stadtumbaugebiets kann ungeachtet der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen ohne vorherigen politischen Beschluss erfolgen, sofern der Kaufpreis den Verkehrswert der Immobilie um nicht mehr als 10 % übersteigt.

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