19.02.2026 - 4.2 Anfrage der HAK_Fraktio...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Schweda bestätigt, dass bereits Gespräche geführt wurden. Der Fahrradhändler verbleibt an diesem Standort, was die Stadt auch begrüßt. Der ehem. Hellweg liegt im Nahversorgungsbereich. Die Ansiedlung eines Einzelhandels wird überlegt und auch da gab es bereits Gespräche. Dennoch handelt es sich hier um eine privatwirtschaftliche Fläche mit noch laufenden Verträgen und der Eigentümer hat sich noch nicht entschieden.

 

Herr Voigt weist darauf hin, dass in einem relativ kurzen und zentralen Abschnitt der Schwerter Straße, der Einzelhandel mehr als ausreichend vertreten ist. Er möchte wissen, ob es nicht auch andere Vorschläge, respektive Interessenten gibt.

 

Da es aus dem Bereich des Einzelhandels immer wieder Verlagerungsabsichten gibt, kam dieses Thema auf, erklärt Frau Schweda. Ziel ist, den Einzelhandel nicht weiter in die Außenbereiche zu verlagern sondern weiter zu zentralisieren. Der Standort bietet jedoch vielfältige Möglichkeiten. Er liegt im Bereich § 34 BauGB, d.h. es gibt ein Planungsrecht und er liegt zentral. Der Eigentümer kann ansonsten frei entscheiden, an wen er vermieten möchte.

 

Herr Keune weist ebenfalls darauf hin, dass es sich um eine Privatimmobilie handelt. Der Mietvertrag gilt noch drei Jahre und der Eigentümer erhält die Miete, d.h. es besteht für ihn kein Zeitdruck. Er überlegt sich wie eine Nachnutzung aussehen könnte, ob er den Gebäudeteil mit dem Fahrradhändler abtrennt und den Rest abreißt, auch das wäre eine Möglichkeit, all das ist offen. Die Stadt berät, aber es gibt aktuell weder ein Ergebnis, noch eine Richtung.

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage