19.02.2026 - 5.2 Antrag der HAK-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dagmar Kreuzer
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr El Hankouri erläutert den Antrag und weist darauf hin, dass nachdem ein Konzept vorlegt wurde, erneut beraten werden soll.
Frau Heuer erklärt, dass grundsätzlich der Umstieg auf E-Mobilität begrüßt wird. Dennoch wird der Antrag nicht unterstützt, weil das Ziel ist, Autos im Stadtgebiet zu reduzieren, sowohl mit Verbrennermotor wie auch elektrisch betriebene.
Herr Voigt schlägt erste Lesung vor.
Herr Szuka weist darauf hin, dass im Umweltausschuss das Thema Ladeinfrastruktur besprochen wurde, welches hiermit eng zusammenhängt, so wie einige andere Themen auch. Er möchte die Verwaltung jetzt noch nicht mit der Erstellung eines Konzepts beauftragen, sondern mit einem entsprechenden Input durch das Umweltamt sich erneut besprechen.
Herr Köhler sagt zu eine Vorlage einzubringen, welche dieses Thema, aber auch die Ladeinfrastruktur zum Inhalt hat, sowohl für den Umweltausschuss wie auch für den StEA.
Herr El Hankouri ist einverstanden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. ein umfassendes Konzept zur Einführung städtischer Anreize und Privilegien für
Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Hagen zu erarbeiten;
2. dabei insbesondere zu prüfen und darzustellen:
• die Einführung von kostenfreiem oder deutlich vergünstigtem Parken für
Elektrofahrzeuge auf entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Parkplätzen,
• begünstigte Parktarife für Elektrofahrzeuge in städtischen Parkhäusern und auf
bewirtschafteten Parkflächen,
• die zeitlich oder räumlich begrenzte Nutzung ausgewählter Busspuren oder
Umweltspuren durch Elektrofahrzeuge, soweit dies verkehrlich vertretbar und
rechtlich zulässig ist,
• weitere kommunale Privilegierungen im Rahmen der geltenden Straßenverkehrs und
Elektromobilitätsgesetzgebung (z. B. Sonderparkrechte, Ladezonen,
Kurzzeitparkregelungen);
3. die rechtlichen, verkehrlichen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen der
vorgeschlagenen Maßnahmen darzustellen und konkrete Umsetzungsvorschläge
einschließlich eines Stufen- und Evaluationskonzepts zu entwickeln;
4. dieses Konzept auch dem Umweltausschuss zur gemeinsamen Beratung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,2 kB
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