19.02.2026 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 1/26 (727) – Erweiterung Bruc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schweda erklärt, dass die Fläche als Baugrundstück für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ festgesetzt ist. Es gibt bereits Ideen und Gespräche wie diese Fläche anders genutzt werden kann, aber der jetzige Bebauungsplan steht dem entgegen. Aus diesem Grund wird die Einleitung des Verfahrens zur Änderung eingebracht.

 

Frau Heuer erklärt, dass sich Bündnis 90/Die Grünen dem Verfahren nicht entgegenstellen möchte, aber mit dem Verzicht auf Beteiligung der Öffentlichkeit nicht einverstanden ist. Sie möchte, dass über a) und b) getrennt abgestimmt wird.

 

Frau Schweda entgegnet, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, nur nicht frühzeitig. „Frühzeitig“ bedeutet, die Öffentlichkeit mit groben Zielsetzungen zu beteiligen. Das BauGB schreibt nicht vor auf welche Art und Weise Beteiligung zu erfolgen hat. Im Rahmen des InSEK wird bereits sehr stark beteiligt, von daher wird die frühzeitige Beteiligung als sichergestellt gesehen und im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Offenlage.

 

Frau Bremser möchte als Mitglied des Beirats für Menschen mit Behinderungen explizit darauf hinweisen, dass in der Vorlage steht, Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen.

 

Herr Meier sagt eine Korrektur zu.

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Empfehlungsbeschluss:

a) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/26 (727) – Erweiterung Brucker Platz wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Das Plangebiet liegt in der Hohenlimburger Innenstadt zwischen Markt und Brucker Platz und beinhaltet die Gebäude Markt 4 bis 8 neben / hinter dem Rathaus sowie die Fläche mit dem Umspannwerk, Markt 10, der ENERVIE Vernetzt GmbH. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 17 die Flurstücke 342, 572 und 573.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b) Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

-

-

AfD

3

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/Die Grünen

-

-

1

HAK

1

-

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

Die Linke

-

-

1

BSW

1

-

-

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage