19.02.2026 - 2.2 Mündliche Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Stiller-Ludwig möchte aus der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 10.02.2026 zur Vorlage 0907/2025, Im Deerth 3b, Errichtung eines zentralen Forstbetriebshofes Mitteilung machen. Die Vorlage ist geändert beschlossen worden. Frau Stiller-Ludwig trägt den geänderten Beschluss für das Protokoll vor:
„Der Naturschutzbeirat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.
Der Naturschutzbeirat spricht sich allerdings deutlich gegen die vorgesehene Bebauung als zentraler Forstbetriebshof am Standort Im Deerth 3b aus.
Die Gründe sind u.a. folgende:
- Das Vorhaben ist klimarelevant. Es liegt im Wald und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Es befindet sich damit im Außenbereich, in dem Bauen grundsätzlich rechtlich verboten ist.
- Alternativstandorte außerhalb der beantragten Fläche sind nicht ausreichend geprüft worden.
- Der Grundsatz des Baugesetzbuches nach vorrangiger Flächennutzung von Brachflächen zur Schonung des Außenbereiches wird nicht berücksichtigt.
- Eine Realisierung des Vorhabens widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Bau- und Planungsbehörde der Stadt Hagen, weil regelmäßig und flächendeckend Bauvorhaben im Außenbereich ablehnend beschieden und Rückbauverpflichtungen verfügt werden. Dies gilt auch für privilegierte Vorhaben auf Flächen von kleineren Betrieben der Forst- und Landwirtschaft. Abrissverfügungen werden im Außenbereich sogar für bauliche Anlagen wie Gartenhäuser erteilt, die an anderer Stelle genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.
- Die Maßnahme kann aus rechtlichen Gründen nur realisiert werden, wenn sie vorab als „Privilegiertes Vorhaben“ vom Fachbereich Planen und Bauen eingestuft wird.
- Eine Stellungnahme der für Wald zuständigen unteren Forstbehörde als Landesbehörde liegt zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht vor.
- Es ist ein innerstädtischer Interessenskonflikt zu besorgen, weil der Vorstandsvorsitzende des Antragstellers WBH zugleich auch der zuständige Technische Beigeordnete des Bau- und Planungsdezernates ist, das für die Erteilung der Privilegierung verantwortlich zeichnet. Organisatorisch liegt es deshalb in EINER Hand, die Maßnahme im Außenbereich (Wald) zu beantragen und zugleich alle erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und Sondergenehmigungen herbei zu führen um Entsprechendes zu bescheiden.
- Auf die inzwischen erfolgte organisatorische Aufteilung des Bauordnungsamtes innerhalb des Fachbereiches „Planen und Bauen“ in zwei voneinander unabhängige Abteilungen mit zwei zugehörigen Leitungen wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen.
Nach Gesamtabwägung wird die vom WBH geplante Maßnahme abgelehnt, weil sie gegen wichtige und maßgebliche planungs-, naturschutz- und klimafachliche Grundsätze verstößt und große Interessenskonflikte im Spannungsfeld zwischen Antragsteller und genehmigender Behörde birgt.“
Herr Keune weist darauf hin, dass diesem Vortrag jede rechtliche und fachliche Grundlage fehlt. Zum letzten aufgeführten Punkt erklärt Herr Keune, dass es im Stadtplanungsamt eine Bauordnungsbehörde gibt. Diese muss einen eingereichten Bauantrag bescheiden und inhaltlich vollumfänglich verantworten. Es liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor, jedoch sieht er nicht, was der Erteilung der Baugenehmigung entgegenstehen könnte. Im Außenbereich gibt es kein regelmäßiges Bauverbot. Für privilegierte Betriebe wie den WBH im Forstbetrieb bestehen durchaus Möglichkeiten im Außenbereich solche Vorhaben umzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, die Bauordnung gilt in jedem Fall. Im vorliegenden Fall wird es eine fachlich geprüfte Baugenehmigung geben.
Zu seiner eigenen Rolle erklärt Herr Keune, dass er in jeder Funktion die Interessen der Stadt Hagen wahrnimmt und verneint mit Nachdruck einen Interessenkonflikt.
Der zuständige Ausschuss ist der Verwaltungsrat des WBH. Es ist nicht vorgesehen, dass sich kommunalpolitische Gremien damit befassen und sie sind auch nicht für die Entscheidung über Bauanträge zuständig.
Frau Heuer regt an das Bauvorhaben in der nächsten Sitzung des StEA vorzustellen.
Herr Keune signalisiert Zustimmung seitens des WBH.
