25.06.2026 - 5.1 Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Professor Wegener stellt die Beschlussvorlage und den weiteren Zeitplan anhand einer Präsentation vor.

 

Herr Schmidt bedankt sich für den Vortrag und die konstruktive Umsetzung der Anregungen aus der Bezirksvertretung. Anhand der Beispiele Bücherschrank und Wasserspiele fragt er nach, ob die Möglichkeit der weiteren Einflussnahme seitens der Bezirksvertretung Hohenlimburg in der Leistungsphase III gegeben sei.

 

Herr Professor Wegener bejaht die Anfrage.

 

Frau Kuschel-Eisermann ist der Meinung, dass,  neben den Beispielen von Herrn Schmidt, noch weitere Vorschläge nicht in der Präsentation zu finden sind.

 

Herr Professor Wegener erklärt, dass es sich dabei um Themenbereiche der Leistungsphase III handelt. Er sichert zu, dass in der kommenden Entwurfsplanung die gemeinsam erarbeiteten Anregungen und Vorschläge aufbereitet, in die Planung eingebunden und vorgestellt werden. Im gemeinsamen Dialog wird man dann Lösung finden.

 

Herr Schuh ist der Meinung, dass bereits einige Vorschläge in der Präsentation wiederzufinden sind. Einzig möchte er wissen, ob bereits feststeht, wo eventuell die Dauerparkplätze eingerichtet werden.          

 

Herr Uschdraweit erklärt, dass aus personellen Gründen seitens des Planungsbüros eine Vorstellung des Parkraumkonzeptes heute nicht vollumfänglich stattfinden kann. Er sichert eine Präsentation in der nächsten BV-Sitzung 10.09.2026 zu.

 

Herr Reinke bedankt sich ebenfalls für die Präsentation. Ergänzend regt er Baumrigolen bei Baumneupflanzung an.

 

Herr Professor Wegener bedankt sich für den Hinweis.

 

Anschließend stellt Frau König vom Citymanagement Hohenlimburg den Kommunikations- und Rückkopplungsprozess zu der Maßnahme – Hohenlimburg an die Lenne vor.

(Anlage 3 zur Niederschrift)

 

Herr Glod möchte wissen, ob in Bezug auf die bezifferte Finanzplanung für das Citymanagement in Höhe vom 2 Millionen Euro eine Erweiterung des Aufgabengebietes einhergeht.  

 

Herr Uschdraweit informiert über die gebündelten Aufgaben des neu zu beauftragenden Citymanagements. Er nennt die inhaltlichen Themenbereiche, wie z.B. Leerstandsmanagement, Präsenztage, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Gremienteilnahme und Erstellung von Dokumentationen. Er rechnet vor, dass sich entsprechend der Finanzbedarf auf ca. 221.000,-- Euro/pro Jahr x 9 Jahre beziffert.

 

Herr Wiegmann bittet darum, dass stets geprüft wird, ob Planungen und Aufgaben parallelisiert und bestmöglich optimiert werden, damit der Realisierungszeitraum von 10 Jahren verkürzt wird.

 

Herr Glod bestimmt der Anmerkung zu. Ihm sei allerdings auch bewusst, dass u.a. Förderrichtlinien keinen großen Handlungsspielraum zulassen.

 

Herr Uschdraweit informiert, dass sich bei den im INSEK angegeben Zeiten, um maximal Zeitenräume handelt, die der Fördergeber pro Maßnahme  vorgibt. Man sei selbstverständlich bemüht, dass die Zeiträume so kurz wie möglich gehalten werden.  

 

Herr Wiegmann regt an, dass auf die neugeplante Wegebeziehung zwischen Bahnhof und Altstadt Langenkamp verzichtet wird und die bestehende Verbindung zwischen Margot-Stern-Platz zur Bahnstraße weiter nutzt wird. 

 

Herr Uschdraweit erklärt, dass die Beseitigung von städtebaulichen Missständen Ziel der Förderung sei. Er erläutert, dass im Rahmen der Analyse des Gebietes sich diese Wegeverbindung als Missstand dargestellt hat. Ferner wird zukünftig an dieser Stelle ein Neubau mit gefördertem Wohnungsbau entstehen und somit mit einer höheren Frequenz zu rechnen sein.  

 

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Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Das als Anlage beigefügte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Historischer Stadtkern Hohenlimburg“ für den Bereich der Hohenlimburger Innenstadt wird als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die im InSEK dargestellten Ziele, Handlungsfelder, Maßnahmen, Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie Priorisierungen bilden die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der Hohenlimburger Innenstadt.
  2. Auf Grundlage des InSEK wird der Bereich „Historischer Stadtkern Hohenlimburg“ gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) als Stadtumbaugebiet beschlossen. Die räumliche Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplans. Das gemäß § 171b BauGB beschlossene Stadtumbaugebiet bildet zugleich die räumliche Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beschlossenen InSEK und des gemäß § 171b BauGB beschlossenen Stadtumbaugebietes die erforderlichen Förderanträge für die im Konzept dargestellten Maßnahmen zu stellen und die hierfür notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Förderstellen einzureichen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Förderantragstellung, Programmaufnahme, Bewilligung und Umsetzung erforderlichen Unterlagen, Kosten- und Finanzierungspläne, Maßnahmenblätter, Prioritätenlisten und ergänzenden Erklärungen zu erstellen, fortzuschreiben und bei den zuständigen Förderstellen einzureichen.
  5. Die erforderlichen kommunalen Eigenanteile sollen bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Förderantragstellung erforderliche Kämmerererklärung einzuholen. Die erforderlichen kommunalen Eigenanteile sind bei Einreichung der Förderanträge in den jeweiligen Haushaltsjahren verbindlich einzuplanen und bereitzustellen.
  6. Redaktionelle, fachliche oder fördertechnisch erforderliche Anpassungen des InSEK, dürfen durch die Verwaltung vorgenommen werden.
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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

CDU

2

 

 

AfD

1

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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