29.01.2026 - 7.6 Vorschlag der Fraktion-BfH...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt beklagt die stetige Zunahme der Straßen- und Gehwegschäden im Zusammenhang mit der Glasfaserverlegung.  Er verdeutlicht die hohe Unfallfallgefahr anhand der beigefügten Bilder und sieht dringenden Handlungsbedarf. 

 

Frau Kuschel-Eisermann stimmt Herrn Schmidt zu. Sie fragt nach, ob es eine Koordinierungsstelle in der Verwaltung gibt, die die Baustellen listet und die Mängelbeseitigung gebündelt bearbeitet. Des Weiteren regt sie an, dass in den zukünftigen Sitzungen der Bezirksvertretung ein kurzer Sachstand über beseitigte Schäden seitens der Verwaltung gegeben wird.

 

Herr Vasiljevic informiert über die Zuständigkeiten und die Vergabe der verkehrsbehördlichen Anordnung. Er stellt klar, dass es eine enge Kooperation zwischen Straßenbaulastträger und der Verkehrsabteilung gibt, um Erkenntnisse zu bündeln und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das könnte bedeuten, dass die Baufirma keine weitere Aufbrucherlaubnis bekommt, wenn bemängelte Baustellen nicht abgenommen sind.     

Zukünftige möchte man digital so aufgestellt sein, dass über eine Software sowohl der WBH, als auch die Verkehrsabteilung und das Ordnungsamt den aktuellen gleichen Sachstand über entsprechende Baustellen haben.

 

Herr Wiegmann bezweifelt, dass eine Bauabnahme der einzelnen Baustellen gegeben hat. Er benennt weitere Stolperfallen, insbesondere die Zuwegung zu Friedhöfen.  

 

Herr Krippner stimmt einer Bündelung der Schäden zu und nennt exemplarisch die Ecke Iserlohner Straße/Im Spieck. 

 

Herr Arnusch bedankt sich bei Herr Vasiljevic für die Informationen. Er lobt, dass es auch zu Zwischenabnahmen kommen soll.

 

Herr Schuh fragt nach, ob es einen vertraglich festgelegten zeitlichen Rahmen zur Fertigstellung der Baustellen gibt.  

 

Herr Vasiljevic erklärt, dass es kein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Hagen und den ausführenden Baufirmen gibt. Der Bund sei Auftraggeber. Allerdings muss die Stadt sicherstellen, dass die Straßen sicher sind. Er berichtet, dass es dem zur Folge von der Stadt und beim WBH angesiedelte Straßen-Begeher gibt, die die Baustellen kontrollieren und protokollieren. Des Weiteren führt er aus, dass, sollten Mängel bestehen und sie nicht von der verursachten Baufirma beseitigt werden, es bis zu einer Klage kommen kann.    

 

Herr Heinze ist der Meinung, dass die Firma EON als Generalunternehmer in die Pflicht genommen werden muss.

 

Herr Vasiljevic antwortet, dass die Deutsche Glasfaser, Vodafon, die Telekom oder ähnliche Generalunternehmen, die die Auftragsvergabe an internationale Subunternehmen runterbrechen. Lediglich die Verkehrsabteilung hat, gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO, ein Vertragsverhältnis mit der Baufirma.      

 

Herr Krippner bitte um Abstimmung.

 

Frau Kuschel-Eisermann fragt nach, ob eine Schadensmeldung ausschließlich über den städtischen Mängelmelder geschehen soll oder ob eine entsprechende Stelle dafür zuständig sei.

 

Frau Kruppa antwortet, dass der Mängelmelder u.a. für Schadensmeldungen eingerichtet sei.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zuge der Glasfaser-Verlegung für Highspeed-Internet vielfach im Stadtbezirk entstandenen Stolperfallen auf Gehwegen beseitigen zu lassen und ebenso darauf hinzuwirken, dass die im Zuge der Glasfaser-Verlegung entstandenen Unebenheiten auf etlichen Straßen ebenfalls beseitigt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

CDU

3

 

 

AfD

1

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage