29.01.2026 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 1/26 (727) Erweiterung Brucke...

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Wortprotokoll

Herr Glod bittet um Erläuterung der Verfahrensschritte bei dem Bebauungsplan.

 

Herr Beilein erklärt das Bebauungsverfahren und die mehrfachen Beteiligungsschritte. Der erste frühzeitige Verfahrensschritt sei für Planungen gedacht, wenn noch überhaupt keine Bebauung vorhanden sei und erklärt es anhand einer grünen Wiese, wo man ggf. über Alternativen diskutieren könnte. Im vorliegenden Fall kann man von einer frühzeitigen Beteiligung absehen, da hier in einem bereits bebautem Bereich Bebauungspläne geändert werden. Des Weiteren ergänzt er, dass eine Beteiligung trotzdem immer gewünscht und möglich sei. Es würde lediglich der offizielle Verfahrensschritt zum Einstieg abgekürzt. Er verweist auf die Beteiligungsveranstaltung Ende März 2026 hin.

 

Herr Glod möchte wissen, welche konkrete Zeitersparnis vorliegen wird, wenn die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung weggelassen wird.

 

Herr Beilein erklärt, dass neben der Zeit von mehreren Monaten auch viel Papier eingespart wird.

 

Herr Schmidt bedankt sich für die ausführliche Erklärung von Herrn Beilein und stimmt der Vorlage zu. Er ist erfreut, wenn das Vorhaben nun endlich startet.

 

Frau Gerull möchte wissen, welcher zeitliche Mehrbedarf benötigt wird, wenn nicht von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird. 

 

Herr Beilein erläutert den Behördenkatalog, den Behördenablauf mit den verschiedensten Prüfaufträgen, Stellungsnahmen, Fristsetzungen sowie die Beteiligung und den zeitlichen Ablauf bei Bebauungsplänen von Rat, Gremien und Bezirksvertretungen. Er schätzt grob, dass für diesen Beteiligungsschritt mindestens fünf bis sechs Monate eingeplant werden müsste.     

Frau Gerull fragt nach, welche Arbeit man vermieden, wenn man frühzeitige Bedenken ausräumt. 

 

Herr Beilein erklärt, dass in einem beschleunigtem Verfahren Mehrfachschritte zu einem Schritt zusammengeführt. In dem zweiten Schritt wird man das Vorhaben visualisieren und kann dann immer noch seine Bedenken äußern.   

 

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Empfehlungsbeschluss:

a) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/26 (727) – Erweiterung Brucker Platz wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Das Plangebiet liegt in der Hohenlimburger Innenstadt zwischen Markt und Brucker Platz und beinhaltet die Gebäude Markt 4 bis 8 neben / hinter dem Rathaus sowie die Fläche mit dem Umspannwerk, Markt 10, der ENERVIE Vernetzt GmbH. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 17 die Flurstücke 342, 572 und 573.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b) Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

CDU

3

 

 

AfD

1

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

BSW

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000302&TOLFDNR=1019130&selfaction=print