29.01.2026 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr K. möchte wissen, wer die Planierung des Weges in der Wesselbach in Auftrag gegeben hat. Seiner Meinung nach müsste der Eigentümer eine Antwort dazu geben können.

Des Weiteren fragt Herr K. nach, ob bereits eine Klage seitens der Stadt bezüglich der Abstände zwischen den Windrädern eingereicht wurde.

 

Herr Beilein erklärt nochmal, dass der RVR nicht bereit war, im Rahmen des Änderungsverfahren des Regionalplans Ruhr- Windenergie im 1. Beteiligungsverfahren, eine Änderung der Bebauung in der Wesselbach als allgemeinen Siedlungsbereich anzuerkennen. Dies hätte einen größeren Abstand der Windräder zur Folge gehabt. Für die 2. Beteiligungsrunde, die Ende des letzten Jahres durch den Oberbürgermeister Herrn Rehbein an den RVR geschickt wurde, liegt noch keine Entscheidung vor. Man sei sehr gespannt, wie der RVR, mit den nachdrücklichen Eingaben seitens der Stadt, in der Beschlussfassung Mitte 2026 umgeht. Anhand dieser Beschlüsse würde man dann über eine mögliche Klage nachdenken.       

 

Herr S. bittet um Beantwortung der in der Anlage 1 zur Niederschrift gestellten Fragen.

Er ergänzt, dass vor einer Baugenehmigung keine Bautätigkeit durchgeführt werden darf. Dies sei aber durch mit der Vorbereitung von Flächen geschehen und sei rechtsbeugend.

  

Herr Glod sichert eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr M. verliest eine eigene Niederschrift einer Petition aus März 2025.

 

Frau S. bezieht sich ebenfalls auf die in der Anlage 1 zur Niederschrift gestellten Fragen.

 

Herr Heinze nimmt Bezug auf die gemeinsam Ende 2025 eingereichte Petition.

 

Frau S. begründet ihre Ängste damit, dass angeblich die letzten vier Windräder trotz Einwände gebaut wurden. 

Des Weiteren möchte sie wissen, wann Ihre Einwohnerfragen aus der Sitzung am 01.12.2026 beantwortet werden.

 

Herr Glod informiert, dass mit einer Beantwortung der Fragen bis Ende Februar 2026 zu rechnen sei.

 

Frau S. möchte wissen, ob es Einsatzpläne seitens der Feuerwehr gibt, wenn Feuer an einer Windenergie ausbricht und welchen Schutz es für die Wohnhäuser gibt, wenn der Wind westlich weht.   

 

Herr Lenke erklärt, dass Windenergieanlagen auf dem Hagener Stadtgebiet durch den vorbeugenden Brandschutz bewertet und eingeteilt werden. Baugenehmigungsverfahren, bei denen die Feuerwehr involviert sei, bezieht sich die Stellungnahme u.a. auf Abstandsflächen und Gefahrenbewertung. Er erläutert, dass in Rahmen der Gesetzeslage dann abwehrende Maßnahmen getroffen werden.

 

Herr V. erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand der flächendeckenden öffentlichen Warnungen über Sirenen auf dem Hagener Stadtgebiet. Ganz speziell interessiert ihn das vorhandene Frühwarnsystem im Bereich des Oberen Wesselbachtals und des Nahmertals. Er sei der Meinung, dass, je früher die Bevölkerung informiert wird, umso größer die Möglichkeit ist, den Schaden gering zu halten. 

 

Herr Lenke informiert, dass auf Grundlage eines Fachgutachtens über die akustische Ausleuchtung des gesamten Stadtgebietes das Warnsystem für die Bevölkerung ausgebaut wurde. Parallel dazu hat man mit Radio Hagen bei Gefahrenlagen ein Notfallsendebetrieb technisch umgesetzt.    

 

Herr Funke bezieht sich auf die Vorstufen, die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes und den genauen zeitlichen Ablauf der Gefahrenmeldungen ab dem 11.Juli 2021.

Er berichtet, dass die Reaktionszeit der Feuerwehr, nach Eingang der Vorwarnung durch den Deutschen Wetterdienstes am 13.Juli 2021, zehn Minuten betrug.

Nach ungefähr zwanzig Minuten wurde der Katastrophenalarm über Sirenen ausgerufen.

Er erklärt, dass aufgrund der Regenmassen das Sirenensignal geschluckt und in einigen Täler somit nicht gehört wurde. Im weiteren Verlauf wurde die Bevölkerung alle zwei Stunden über sämtliche Medien zusätzlich gewarnt. Herr Funke ergänzt, dass bundesweit recherchiert wurde, dass die Hagener Bevölkerung frühzeitig und richtig gewarnt wurde. Das Fazit der unterschiedlichen Prüfinstitutionen sei, dass man in Hagen vorbildlich gehandelt und alle Frühwarnmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Mittlerweile seien Mobilsirenen angeschafft worden, die auf unterschiedliche Einsatzfahrzeuge installiert werden können, um das Sirenensignal überall auszulösen. Des Weiteren hat man gelernt, dass im Krisen- oder Katastrophenfall die Sirenen in einer schnelleren Taktung ausgelöst werden müssen. Zusätzlich sei landesweit in NRW Cell Broatcast für das Handy eingeführt worden.         

 

Herr Lenke ergänzt und appelliert an die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger. Er nennt als Beispiele die WARN-APP Nina, Cell Broadcast und das Notfallradio. Ferner sollte jeder prüfen, was man als Selbstvorsorge für einen möglichen Krisen- oder Katastrophenfall bereits     

unternommen hat.

 

Herr Arnusch bittet darum, dass die Beantwortung der Einwohnerfragen auch den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Glod informiert, dass die Antworten in Allris abrufbar sein werden.