16.04.2026 - 7.4 Anforderung eines Sachstandsberichts zur Fläche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löhrke gibt einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema ab. Er berichtet, dass die Stadt Hagen im August 2023 einen ersten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) schließen konnte. Dieser habe die Verwaltung erst in die Lage versetzt, ein Sanierungskonzept für dieses schwierige Objekt zu erstellen. Seitdem versuche die Untere Umweltbehörde zusammen mit dem AAV, dieses gutachterlich zu bewältigen. Im März 2026 hat sich ein Gutachter auf die Ausschreibung, welche für das Konzept auf die Wege gebracht worden ist, gemeldet und sich das Objekt angesehen. Ob der Gutachter ein Angebot abgibt, bleibt abzuwarten. Die Frist laufe noch.  Der AAV vergibt das Gutachten. Erst danach könne die Angelegenheit gutachterlich betrachtet werden. Danach werde es beim AAV weitere Beratungen mit Mittelfreigaben geben müssen. Ein zweiter öffentlich-rechtlicher Vertrag, welcher die Durchführung regele, müsse im Anschluss daran erstellt werden. Erst danach werden vor Ort Veränderungen sichtbar werden können. Eventuell könne Mitte des Jahres neue Informationen verfügbar sein, ob für den AAV ein Gutachten erstellt werde und wie ein Sanierungskonzept aussehen könnte. Hier sei die Verwaltung auf den AAV angewiesen.

 

Herr Müller fragt, ob die erforderlichen finanziellen Mittel der Kosten, welche die Stadt tragen müsse, in den Haushalt eingeplant worden seien, falls ein Sanierungskonzept doch schneller vorliegen würde, als erwartet.

 

Herr Löhrke antwortet, dass die finanziellen Mittel für eine mögliche Gutachterbeauftragung eingeplant worden sind. Jetzt sei aber schon absehbar, dass es auch im Jahr 2027 nicht zu einer Ausschreibung kommen werde. Daher würden weitere erforderliche Mittel in den Haushalt 2028 eingestellt werden.

 

Herr Gronwald möchte wissen, wie die Nachfolgenutzung aussieht.

 

Herr Löhrke antwortet, dass die Verwaltung dem AAV bereits ein Konzept für Wohnen und unschädliches Gewerbe vorgelegt hat.

 

Herr Gronwald fragt, ob er dieses Konzept zur Ansicht erhalten könne.

 

Herr Löhrke klärt, ob dieses städtebauliche Konzept zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Herr Adam spricht eine mögliche Gefahr für die Natur bei dem noch bestehenden Gebäude bzw die Altlasten an, wie z. B. eingestürzte Gebäudeteile oder durch Chemikalien belastetes Grundwasser. Wer übernehme die Kosten für eine Behebung bis zu einem Abriss des Gebäudes nach längerer Zeit.

 

Herr Löhrke antwortet, dass die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Hagen liegt, seitdem sie Eigentümer geworden ist.

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Beschluss:

 

Die mündliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung halbjährlich über den aktuellen Sachstand zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

 

SPD

4

 

 

 

AfD

2

 

 

 

CDU

2

 

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

 

HAK/ Die Linke

2

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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