16.04.2026 - 3.2 Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen (Vorl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Adam fragt, warum nur zwei kleinere Bäume nachgepflanzt werden, wenn vier sehr große Bäume gefällt werden? Er habe zwar die Fußnote gelesen, bittet aber in diesem Fall um genaue Erläuterung. Es handelt sich um wichtige Bäume am Gewässerrandstreifen.

Herr Wisotzki hat Prüfung und Beantwortung zugesagt.

Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:

"Die Ulmen an der Rundturnhalle Haspe - Gewässerrandstreifen Pos. 3. Und 4. der Vorlage 0101/2026 Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen waren wie ausgewiesen abgestorben. Genehmigungsfreie Maßnahmen gem. §5 Satz 3 der Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen sind u.a. unaufschiebbare Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht bzw. Abwehr einer Gefahr für Personen und/oder zur Vermeidung bedeutender Sachschäden. Gem. §10 der Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen sind lediglich Bäume deren Fällung auf Grundlage des §7 befreit oder genehmigt worden sind, durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstücks auf seine Kosten zu ersetzen. Die Fußnote 4 verweist auf ein Urteil, wonach eine Ersatzpflanzung nicht grundsätzlich gefordert werden kann.

Die Bäume standen in einem waldähnlichen Gehölzstreifen entlang der Ennepe, eine Ersatzpflanzung wäre an gleicher Stelle unmöglich realisierbar bzw. auch nicht dauerhaft erhaltenswert. Bäume in der vorliegenden Entwicklungsphase sind hoch adaptive Systeme, die Unterbrechung der Kronenüberschirmungsflächen werden im Wachstumskontext durch Nachbarbäume kompensiert."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000297&TOLFDNR=1024040&selfaction=print