29.01.2026 - 8 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Geitz fragt, ob davon auszugehen sei, dass bezüglich der Problematik in der Hördenstraße noch Abhilfe zu erwarten sei. Noch immer werde der dort ansässige Autohändler von Autotransportern beliefert, welche nicht auf sein Gelände fahren, sondern auf der Straße abladen und somit eine Verkehrsbehinderung darstellen.

 

Herr Romberg schließt sich an und ergänzt, dass auch nach Konsultierung des Ordnungsamtes keine Verbesserung eingetreten sei. Herr Romberg ergänzt die Frage und möchte wissen, ob der Betreiber in die Verantwortung genommen werden kann, da es eine entsprechende Auflage gebe.

 

Herr Gronwald schließt sich ebenfalls an und fügt hinzu, dass zeitweise auch mehrere Autotransporter gleichzeitig zum Be- und Entladen auf der Straße stünden.

 

Herr Wisotzki sagt zu, die Fragen zu der Problematik schriftlich an die Ordnungsbehörde weiterzuleiten.

 

Herr Gronwald fragt, ob sich die Verwaltung vorstellen kann, die Straßenreinigung in der Kornstraße und der Twittingstraße im Abschnitt zwischen der Louise-Märker-Straße und der Harkortstraße – analog zur Regelung in der Salzburger Straße sowie weiteren Straßen im Bereich Spielbrink – zunächst probeweise für die Dauer von einem Jahr nur noch einseitig durchzuführen.

Nach Ablauf des Probejahres soll auf Grundlage der gemachten Erfahrungen über eine Fortführung entschieden werden.

Herr Gronwald verweist hierzu auf die Vorlage 0834/2021. Die dortige Begründung ist auf den genannten Bereich übertragbar, mit der Ausnahme, dass in der Kornstraße und der Twittingstraße kein Busverkehr stattfindet.

Die derzeitige Regelung führt zu erheblichen Problemen für die Anwohnerschaft, unter anderem durch:

widersprüchliche Parksituationen während und außerhalb der Reinigungstage, wiederholte Verwarnungsgelder für identisches Parkverhalten und organisatorisch kaum lösbare Umparkzwänge, insbesondere in den frühen Morgenstunden.Darüber hinaus eine erhebliche Parkplatzsuche am Vorabend des Reinigungstages mit der Gefahr einer verwarnungsrechtlichen Ahndung durch das Ordnungsamt.

 

Weiter fragt Herr Gronwald, ob sich die Verwaltung vorstellen kann, das bestehende Haltverbot auf der Harkortstraße im Bereich der Kornstraße / Ecke Harkortstraße auf einer Länge von ca. vier Fahrzeuglängen, bis zum Erreichen der 5-m-Schnittpunktkanten, aufzuheben, um dringend benötigten Parkraum zu schaffen und das Parken auf der Fahrbahn zu ermöglichen.

Das Haltverbot diente ursprünglich der Sicherstellung ausreichender Sicht beim Abbiegen von der Kornstraße in die Harkortstraße.

Aufgrund der nun bestehenden Einbahnstraßenregelung der Kornstraße ist ein Abbiegen in die Harkortstraße jedoch nicht mehr zulässig, sodass das Haltverbot aus Sicht des Anfragenden seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt.

 

Herr Wisotzki sagt zu, die Fragen an die Fachverwaltung weiterzugeben.

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