29.01.2026 - 5.1 Vorschlag der HAK-DieLinke-Fraktion in der Bezi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 29.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- ohne Beschluss
Wortprotokoll
Herr Schubert erläutert den Antrag.
Herr Wisotzki verließt die schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung.
„Gemäß allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, (VVStVO), kann die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden. Weiter heißt es jedoch in der VVStVO, dass das Zeichen 325.1, (verkehrsberuhigter Bereich), nur angeordnet werden darf, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Bei der Planung müssen demnach entsprechende Parkflächen zur Verfügung gestellt werden. Der Heiler Weg weist allerdings eine Breite von nur knapp 4,00 Meter auf. Wenn das Parken von Fahrzeugen auf dem Heiler Weg erlaubt wird, bleibt nicht mehr genug Restfahrbahn übrig, um den Rettungsweg von 3,00 Meter Breite zu gewährleisten. Außerdem spricht gegen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, dass der Heiler Weg laut Straßenbaulastträger über eine Netzfunktion verfügt. Des Weiteren hebt sich laut Verkehrszählung der beschriebene Abschnitt von HN 9 bis 11 vom Straßencharakter und der straßenräumlichen Situation nicht vom Rest des Heiler Wegs ab und die Erkennbarkeit eines verkehrsberuhigten Bereichs ist damit nicht hinreichend gegeben. Das alleinige Aufstellen zweier „Spielstraßenschilder“ hätte somit keinen großen Effekt auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.“
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt den Heiler Weg in Hagen-Haspe über seine
gesamte Länge von ca. 200 Metern als Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
auszuweisen und entsprechend zu beschildern.
Die Beschilderung soll wie folgt erfolgen:
- Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs: Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter
Bereich (Spielstraße)“ auf Höhe Heiler Weg 8, Hagen-Haspe (Anlage 1)
- Ende des verkehrsberuhigten Bereichs: Verkehrszeichen „Ende des
verkehrsberuhigten Bereichs“ auf Höhe Heiler Weg 11, Hagen-Haspe (Anlage 2)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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